Neusiedl am See: Alko-Lenker fasste 6 Monate bedingt aus

Der Prozess findet im Landesgericht Korneuburg statt
Heute 21-jähriger Autolenker musste sich vor Gericht verantworten, weil er im April 2018 einen Unfall verursacht hatte.

In Neusiedl am See ist im April 2018 eine Frau von einem Auto niedergestoßen und dabei schwer verletzt worden. Der inzwischen 21-jährige Lenker, der alkoholisiert und zu schnell unterwegs gewesen sein soll, musste sich am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt verantworten. Er wurde wegen Körperverletzung schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Frau hatte sich an die Fahrertür eines parkenden Wagens angelehnt, als der Pkw, dessen Lenker sich mit einem Blutalkoholgehalt von 2,02 Promille ans Steuer gesetzt hatte, sie erfasste. Sie wurde zuerst gegen die Fahrzeugseite gedrückt und dann zu Boden geschleudert, wo sie nach sechseinhalb Metern auf der Fahrbahn liegen blieb, schilderte Staatsanwältin Verena Strnad. Das Unfallopfer erlitt dabei eine Nasenfraktur mit Nasenschiefstand, eine Platzwunde an der Oberlippe, zwei gebrochene Schneidezähne sowie Prellungen und Abschürfungen.

Fahrer hatte "eine Flasche Wodka" getrunken

Der 21-Jährige, der in Niederösterreich lebt, bekannte sich schuldig. Er erzählte, dass er mit dem Wagen seiner Mutter in Neusiedl am See bei einer Veranstaltung gewesen sei. Auf die Frage von Einzelrichterin Gabriele Nemeskeri, was er denn vor der Fahrt getrunken habe, meinte er: „Eine Flasche Wodka“, aber so genau wisse er das nicht mehr.

„Das mache ich nie wieder, es tut mir wirklich leid“, zeigte sich der Beschuldigte zerknirscht. „Das muss Ihnen eine Lehre sein, Sie haben noch Glück im Unglück gehabt. Das hätte auch schlimmer ausgehen können“, hielt ihm die Richterin vor. „Es hätte der Frau auch das Genick abreißen können, wenn sie wo draufgefallen wäre, das müssen sie sich vergegenwärtigen“, schloss sich die Staatsanwältin an: „Sie hätte tot sein können.“ „Wahnsinn“, zeigte sich der 21-Jährige ergriffen und betonte nochmals, dass ihm alles leidtue.

3.000 Euro Schmerzensgeld

Aufgrund des Geständnisses wurde auf die Befragung der Zeugen verzichtet. Den Betrag von 3.000 Euro Schmerzengeld, den das Unfallopfer gefordert hatte, erkannte der Beschuldigte an. Als mildernd befand die Richterin in der Urteilsbegründung neben dem zum Unfallzeitpunkt noch jugendlichen Alter das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit. Erschwerend sei kein Umstand zu werten, wenngleich das Verhalten des 21-Jährigen gleich nach dem Unfall, als er - offenbar im Schock - zunächst weggefahren war, „keinen schlanken Fuß“ mache.

Aufgrund der Schwere der Tat sei ein diversionelles Vorgehen nicht möglich gewesen, sagte Nemeskeri. „Aber sie haben noch eine letzte Chance bekommen“, die Verurteilung scheine nicht im Strafregister auf. „Alles Gute für die Zukunft - und natürlich nicht mehr alkoholisiert Auto fahren“, beendete die Richterin den Prozess. Sowohl die Staatsanwältin als auch der 21-Jährige verzichteten auf Rechtsmittel. Weil er ohne Anwalt zum Prozess erschienen war, wird das Urteil aber nicht sofort, sondern - falls es beim Verzicht bleibt - erst nach drei Tagen rechtskräftig.

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