Familie glaubt an Unschuld des 40-Jährigen

Grenzübergang Rattersdorf, Ungarn-Österreich
Rattersdorf: Mittelburgenländer sitzt in Ungarn in U-Haft, seine Familie ist verzweifelt.

Am 29. Jänner ist ihr Mann fortgefahren. Er wollte in Köszeg Zigaretten kaufen. Zurückgekommen ist er nicht mehr. Der Mittelburgenländer wurde verhaftet, er sitzt seither in Szombathely (Steinamanger) in Untersuchungshaft. Die Ehefrau des 40-Jährigen – sie will ihren Namen nicht in der Zeitung lesen – ist verzweifelt: „Mir wird jeglicher Kontakt zu meinem Mann verboten.“

"Er kann nicht der Täter sein"

Die Frau ist überzeugt, dass ihr Mann unschuldig im Gefängnis ist. „Er kann nicht der Täter sein“, sagt sie im KURIER-Gespräch: „Der Mann, der von der Überwachungskamera gefilmt wurde, hat eine andere Statur und ein anderes Gewand als mein Mann.“ Außerdem, so die Ehefrau, fehle ein Motiv für eine solche Tat. Die Familie sei finanziell abgesichert und nicht in Geldnöten.

Wie berichtet wurde der Familienvater Ende Jänner wegen des Verdachts, einen Überfall begangen zu haben, verhaftet. Nach 72 Stunden in Polizei-Gewahrsam wurde über den Mann am 1. Februar eine 30-tägige Untersuchungshaft verhängt, heißt es aus dem Polizeipräsidium des Komitats Vas.

Der bewaffnete Überfall soll sich am 2. Jänner ereignet haben, fünf Minuten nachdem der Burgenländer das Geschäft verlassen hatte. Der Täter habe eine Angestellte aufgefordert, ihr Geld zu geben. Als diese sich geweigert hatte, musste er ohne Geld flüchten.

Als der Familienvater am 29. Jänner erneut in dem Geschäft einkaufen wollte, klickten die Handschellen. Die Familie hat seither keinen Kontakt mehr zu ihm. Über eine mögliche Verlängerung der U-Haft wird Anfang März entschieden.

Außenministerium involviert

Auch das Außenministerium ist in den Fall involviert. „Wir haben Kontakt mit den ungarischen Behörden. Es ist alles gesetzeskonform abgelaufen“, sagt Gesandter Martin Weiss. Im Zuge der U-Haft sei es möglich, dass Besuche von Familienangehörigen untersagt werden. Die Ehefrau durfte ihrem Mann am Freitag Kleidung bringen, ein Gespräch war nicht erlaubt. „Die Ehefrau kann aber einen neuerlichen Besuchsantrag stellen“, erklärt Weiss.

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