Nach Disput gemeinsamer Spatenstich für Feuerwehrhaus
Unter den Bürgermeistern, die ihre Kommune vom Land drangsaliert sehen, ist der Hornsteiner Christoph Wolf einer der scharfzüngigsten: „Die Abzüge des Landes sprengen alle Dimensionen, während wir gleichzeitig gesetzliche Aufgaben erfüllen müssen. Das ist kein partnerschaftliches Miteinander, sondern ein System, das Gemeinden in die Knie zwingt“, richtete der schwarze Ortschef und Ex-Landtagsmandatar der rot-grünen Landesregierung zum Beispiel erst vor drei Monaten aus.
Am Freitag standen Wolf und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) trotz der Dispute in trauter Eintracht nebeneinander. Die Spaten in den Politikerhänden dienten nur dem symbolischen Start der Arbeiten zum Neubau des Feuerwehrhauses.
Freilich gab es zuvor auch bei diesem Projekt gegenseitige Schuldzuweisungen und eine sehr lange Vorlaufzeit. „Letztendlich fehlt der Gemeinde noch die Zusage des Landes für die Finanzierung“, hatte Wolf etwa im Mai 2024 beklagt.
Alles Schnee von gestern, wie es scheint. „Nach langer Vorbereitungsphase und hervorragender Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie der starken Unterstützung des Landes freut es mich besonders, dass wir nun offiziell die Umsetzungsphase starten können“, sagte Bürgermeister Wolf. Und Doskozil betonte, „als starker Partner unterstützt das Land seine Gemeinden bei Infrastrukturprojekten.“
Für den Bau des Feuerwehrhauses wurde der landeseigenen Immobiliengesellschaft PEB ein Baurecht eingeräumt.
Die Baukosten für das Gebäude mit einer Nutzfläche von 1.200 m² betragen knapp 4,4 Millionen Euro brutto. Vom Land kommen drei Millionen aus Bedarfszuweisungen und 360.000 Euro Basisförderung. Die Gemeinde bringt rund eine Million Euro auf, zusätzlich 100.000 Euro zur Neugestaltung von Verkehrswegen.
Nach Fertigstellung des Feuerwehrhauses im Frühjahr 2027 mietet die Marktgemeinde Hornstein das Objekt. Die Miete wird anhand der tatsächlichen Baukosten berechnet und rund 5.100 Euro monatlich betragen. Nach Ende der etwa 15-jährigen Laufzeit gehen Haus und Liegenschaft ins Eigentum der Gemeinde über.
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