Keine Wiederbetätigung: "Welle"-Schüler gehen straffrei aus

Keine Wiederbetätigung: "Welle"-Schüler gehen straffrei aus
Ermahnung der BH Neusiedl am See wird aus dem Verwaltungsstrafregister der Schüler gestrichen.

Die juristischen Nachwehen rund um das Nachspielen des Buchs „Die Welle“ durch Schüler der NMS Zurndorf (Bezirk Neusiedl am See) dürften rund 2,5 Jahre nach dem Vorfall im Frühjahr 2018 endlich ein Ende finden.

Der Beschwerde von Rechtsanwalt Andreas Schweitzer gegen eine Ermahnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See wurde vom Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) stattgegeben.

Als Folge wird der Eintrag wegen Wiederbetätigung im Verwaltungsstrafregister gelöscht. Dieser wäre bei einer Bewerbung für einen Job im Öffentlichen Dienst problematisch gewesen.

"Typisch österreichische Erledigung"

Für Schweitzer ist das eine „typisch österreichische Erledigung“ eines Falls mit einer langen Vorgeschichte: Zuerst das Nachspielen des Buches durch Schüler, die in die Rolle von SS-Soldaten schlüpften, dann Anzeige und Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Dennoch schaltete sich die Bezirkshauptmannschaft ein und verhängte eine Geldstrafe von 218 Euro inklusive der erwähnten Ermahnung.

„Das hat ganz schön lange gedauert“, sagt Schweitzer im Gespräch mit dem KURIER. Aber jetzt, ein Jahr und vier Monate nach seiner Beschwerde gegen Geldstrafe und Ermahnung, sei die Sache für seine Mandanten erledigt. Die Begründung dafür führt wieder zurück zur Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See. Diese habe nämlich die gegen die Schüler erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend konkretisiert, sondern zu allgemein formuliert, heißt es im Schreiben des LVwG.Michael Pekovics

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