Mehrmonatige Haftstrafen für zwei frühere Manager

Der erste Teil des Begas-Prozesses wurde abgeschlossen, ob der Hauptangeklagte Rudolf Simandl je vor Gericht muss, ist offen
Begas-Prozess.Urteile sind nicht rechtskräftig.

Eine Woche früher als geplant endete der Begas-Strafprozess. Start war am 6. Juni mit sechs Angeklagten, am gestrigen Mittwoch saßen im Landesgericht Eisenstadt nur noch zwei Ex-Manager früherer Begas-Töchter vor dem Schöffensenat unter Richterin Karin Knöchl und Beisitzerin Birgit Falb. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf ihnen in mehreren Fällen Untreue, schweren Betrug und Geschenkannahme vor. Unterm Strich wurde ein Ex-Manager zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht unbedingt, der zweite zu 27 Monaten, neun unbedingt. Nicht rechtskräftig.

Auch am letzten Verhandlungstag wurde der finanziell gewichtigste Vorwurf verhandelt – Provisionszahlungen über 2,5 Millionen Euro im Zuge der Errichtung von fünf Biomassekraftwerken in Oberpullendorf, Rechnitz, Eisenstadt und Siegendorf sowie Oberwart. Auftragswert für alle Anlagen: rund 40 Millionen Euro. Die Zahlungen kamen 2006 vom Tiroler Generalunternehmen für die Kraftwerke. Man hätte einen Nachlass gewährt, am Ende sei der aber in eine Provision für Vorleistungen der Begas "umgewandelt worden", erklärte der Chef des Tiroler Anlagenbauers am Mittwoch als Zeuge. Der Wunsch sei von Ex-Begas-Chef Rudolf Simandl gekommen (der Hauptangeklagte ist wegen schwerer Depressionen nicht verhandlungsfähig, Anm.). Der Vertrag trägt aber auch die Unterschriften der beiden angeklagten Ex-Manager. Sie verteidigten sich damit, im Auftrag Simandls gehandelt und von dessen Machenschaften nichts gewusst zu haben.

Einen Schuldspruch wegen Untreue gab es für beide im Zusammenhang mit dem Vorwurf, dass sie unberechtigte Kilometergeldabrechnungen von Simandl zur Zahlung freigegeben haben sollen. Auch wegen schwerem Betrug als Beitragstäter im Zusammenhang mit den Provisionszahlungen im Zuge der Errichtung des Biomassekraftwerkes Oberpullendorf wurden beide schuldig gesprochen.
Der Schöffensenat befand einen der beiden Ex-Geschäftsführer überdies der Geschenkannahme für schuldig, weil dieser 100.000 Euro „für parteiliche Ausübung des technischen Controllings“ erhalten haben soll. Und das, obwohl der Angeklagte den Geldbetrag zurückbezahlt hat.

Freisprüche mangels erwiesenem Schuldvorsatz gab es im Hinblick auf einen Untreuevorwurf betreffend den Abschluss eines Generalunternehmervertrages zum Bau des Biomassekraftwerkes Oberwart zu einem zumindest um 1,2 Mio. Euro überhöhten Preis. Auch der Vorwurf der Freigabe von Honorarnoten ohne ihnen zugrunde liegende Leistungen an eine Steuerberatungsgesellschaft wurde verworfen, weil der Vorsatz nicht nachweisbar gewesen sei.

Ein Verfahren gegen den Tiroler Anlagenbauer wurde übrigens eingestellt, er hat 2013 rund 2,6 Millionen Euro an die Begas-Nachfolgerin Energie Burgenland überwiesen und "tätige Reue" geübt. Warum? Weil nicht auszuschließen sei, dass Simandl das Geld für sich behalten habe. Tatsächlich geht die WKStA davon aus, dass Simandl zumindest Teile der Provision privat verwendete.

Der Hauptangeklagte Rudolf Simandl fehlte von Anfang an, ob er je vor Gericht muss, entscheidet sich nach einer neuerlichen medizinischen Begutachtung im kommenden Frühjahr. Dessen langjähriger Co-Vorstand Reinhard Schweifer war Ende Juni in einem Fall vom Vorwurf der Untreue freigesprochen, in einem zweiten zu neun Monaten bedingt und zur Zahlung von rund 39.000 Euro verurteilt worden. Er hat berufen, der Ball liegt beim Obersten Gerichtshof. Drei weitere Beschuldigte kamen mit einer Diversion davon.

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