Einweisung in Anstalt: Mann verletzte Ex-Freundin mit Messer

Einweisung in Anstalt: Mann verletzte Ex-Freundin mit Messer
Gericht verfügt Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und zahlreiche Auflagen – nicht rechtskräftig.

Weil er seine Ex-Freundin geschlagen und ihr eine Schnittverletzung an der Hand zugefügt haben soll, ist am Mittwoch ein 27-Jähriger in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Schöffensenat sprach ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung schuldig und verurteilte ihn zu 14 Monaten bedingter Haft und bedingter Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zu den Zwischenfällen soll es am 30. Dezember 2018 und am 26. Jänner in der Wohnung der mittlerweile 31-Jährigen im Bezirk Mattersburg gekommen sein. Bei einem nächtlichen Streit im Jänner habe der Angeklagte, der laut Gutachten seit 2011 an Schizophrenie leide und seit Jahren cannabis- sowie medikamentenabhängig sei, einmal zu einem Hocker gegriffen und geschrien: „Ich hau dir den Schädel ein.“

Schnittverletzung

Nachdem er den Hocker auf Aufforderung eines Bekannten abgestellt habe, soll er mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser eine Stichbewegung in Richtung der Lebensgefährtin ausgeführt haben, die dabei eine Schnittverletzung an der Hand erlitt. Der Bekannte ging schließlich dazwischen. Beim zweiten Vorfall soll der 27-Jährige der Frau einen heftigen Stoß versetzt und auf sie eingeschlagen haben.

Schmerzensgeld

Für die 31-Jährige, die noch immer unter anderem an Flashbacks und Depressionen leide, machte Rechtsanwalt Klaus Philipp als Privatbeteiligtenvertreter einen Betrag von 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie 1.000 Euro Schadenersatz geltend. „Die Ansprüche sind aus meiner Sicht weit überzogen“, entgegnete der Verteidiger, der auf die laut gerichtsmedizinischem Gutachten oberflächliche Schnittverletzung der Frau hinwies. Dass die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt beantragt hatte, kritisierte er heftig.

Der 27-Jährige muss der Ex-Freundin 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er musste sich auch zur Einhaltung zahlreicher Auflagen verpflichten, darunter eine stationäre Therapie, monatliche Harnkontrollen und Blutspiegelmessungen sowie eine psychiatrische Therapie. Ihm wurde auch jeder Kontakt zu der 31-Jährigen verboten.

Der 27-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.

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