Landesrechnungshof übt Kritik an FH-Tochter für Weiterbildung

Landesrechnungshof übt Kritik an FH-Tochter für Weiterbildung
Zwei FH-Töchter wurden geprüft. Ein Kritikpunkt: Für 5.200 Studierende gibt es nur zwei Lehrgangsleiterinnen

Der burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) hat zwei Tochterunternehmen der Fachhochschule Burgenland geprüft und in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht 83 Empfehlungen ausgesprochen. 

Bemängelt wird vor allem die Qualitätssicherung bei der AIM Austrian Institute of Management GmbH. Diese habe für über 40 Lehrgänge und bis zu 5.200 Studierende lediglich zwei Lehrgangsleiterinnen beschäftigt. Wenig auszusetzen hatten die Prüfer an der Akademie Burgenland.

Die AIM, die inzwischen in FH Burgenland Weiterbildung GmbH umbenannt wurde, bietet im Auftrag der FH Weiterbildungslehrgänge, vorwiegend mit Masterabschluss, an. Neben der geringen Anzahl an Lehrgangsleiterinnen gebe es dort auch nur zwei Mitarbeiterinnen, die für die Betreuung und Überprüfung der 14 Kooperationsunternehmen zuständig sind, kritisierte der BLRH. 

Deren Tätigkeit umfasse die Durchsicht der Aufgaben und Lehrinhalte, der Online-Plattformen sowie der Prüfungsfragen und Beurteilungen.
Weitere Teile der Qualitätssicherung seien im überprüften Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2022 an die Kooperationsunternehmen ausgelagert worden. 

Dadurch sei AIM auf Daten der anderen Firmen angewiesen und verfüge über kein aussagekräftiges Berichtswesen zu den Evaluierungen, hielt der Landesrechnungshof fest. 

Zudem hätten FH und AIM eigene Vorgaben in der Qualitätssicherung nicht eingehalten. 

Der Akademie Burgenland bescheinigte der BLRH, dass sie „organisatorisch und wirtschaftlich zweckmäßig“ geführt werde. In ihr ist das Aus- und Weiterbildungsangebot für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und landesnaher Unternehmen gebündelt. 

Die an die Akademie gerichteten Empfehlungen betreffen unter anderem die Einhaltung von gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Aufsichtsrat, wie beispielsweise die fristgerechte Wiederbestellung der Mitglieder.

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