Landesrechnungshof: Bestgereihter Kandidat ist Vorwurf ausgesetzt

Landesrechnungshof: Bestgereihter Kandidat ist Vorwurf ausgesetzt
Die Grünen wollen am Montag Überstundenregelungen im Beteiligungsmanagement prüfen lassen, dem Mihalits vorstand.

Statt wie am Schnürchen zu klappen, wird die Bestellung eines neuen Chefs des Landesrechnungshofs immer mehr zum Drahtseilakt. Denn zu all den Querelen rund um die (Un)-Rechtmäßigkeit der für Montag anberaumten Sitzung des Landeskontrollausschusses, in der die sechs Bewerber für den Posten des Landesrechnungshofdirektors den Abgeordneten Rede und Antwort stehen sollten, wird der von der Unternehmensberatung Arthur Hunt bestgereihte und der SPÖ zuzurechnende Andreas Mihalits nun mit Vorwürfen konfrontiert.

Wie der KURIER Freitagabend erfuhr, soll am Montag ein Prüfauftrag der Grünen an den Landesrechnungshof ergehen. Im Visier ist das Beteiligungsmanagement des Landes, dem Mihalits vor seinem Wechsel in den Bundesrechnungshof am 1. Oktober 2011 vier Jahre vorstand. Anlass sollen Ungereimtheiten bei der Überstundenabrechnung sein, die auch Mihalits selbst betreffen sollen.

Der Prüf-Zeitraum soll 2009 bis 2012 umfassen. Mihalits, für den die Unschuldsvermutung gilt, war für den KURIER am Freitag nicht erreichbar. Es soll aber ein Gutachten geben, das die Vorwürfe entkräftet. Grün-Mandatar Michel Reimon, der für den Antrag wohl mit der Unterstützung durch Blaue und Liste Burgenland rechnen kann, will den Vorwurf geklärt wissen, ob 800 Überstunden falsch abgerechnet wurden.

Rechtsstreit

Nach wie vor ungeklärt ist auch, ob die Sitzung des Landeskontrollausschusses am Montag rechtens ist. Nach der Weigerung von Ausschussobmann Hans Tschürtz, FPÖ, die Sitzung einzuberufen, hatte SPÖ-Landtagspräsident Gerhard Steier postwendend selbst eingeladen und sich auf § 10 des Landesrechnungshofgesetzes berufen, wonach der Präsident vor der Bestellung des Landesrechnungshofdirektors „eine Anhörung der Bewerber (...) durch den Landeskontrollausschuss zu veranlassen“ habe (der KURIER berichtete).

Für die Freiheitlichen ein „Verfassungsbruch“, denn die „Landesverfassung regelt eindeutig, dass der Kontrollausschuss ausschließlich durch den Obmann einberufen werden kann “, beruft sich Tschürtz auf Artikel 76. Was am Montag stattfinde, sei daher „gar keine Sitzung“, an der die Opposition wohl auch nicht teilnimmt. Sie verlangt eine Neuausschreibung. Hintergrund ist die Ansicht der Kleinparteien, das Verfahren sei nicht objektiv gewesen, was der Personalberater zurückgewiesen hat.

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