Dieser Sieg für den 1.000-Einwohner-Ort könnte, hofft Strobl, ein gutes Omen für die Verfassungsklage sein, die allen 171 Gemeinden frisches Geld in die Kassen spülen soll.
Straßengesetz
Denn der Disput zwischen Strobl und Land war Auslöser für eine Änderung des Straßengesetzes – und die wird von Türkis-Blau vors Höchstgericht gebracht.
Ollersdorf hatte auf Grundlage des „alten“ Straßengesetzes vom Land als Straßenerhalter eine Entschädigung für die „Mitbenützung“ des Ortskanals verlangt – und nach Jahren 118.404 Euro bekommen. Das Land argumentierte, die Entschädigung gebühre erst mit Inkrafttreten des Straßengesetzes 2005.
Der VwGH sah das anders und hat die außerordentliche Revision des Landes am 10. Juni zurückgewiesen.
Auch im – von ÖVP und FPÖ beanstandeten – neuen Straßengesetz, das Mitte Mai im Landtag von Rot-Grün beschlossen wurde, soll es Entschädigungen für die Mitbenützung von Kanälen durch die Landesstraßenverwaltung nur dann geben, wenn der Kanal nach 1.10.2005 errichtet wurde.
Damit würden 45 Gemeinden, die nach Ollersdorfer Vorbild in Summe 17,1 Mio. Euro vom Land wollen, um einen Großteil umfallen und müssten privatrechtliche Vereinbarungen schließen.
Dass nach der Niederlage gegen Ollersdorf auch das neue Straßengesetz aufgehoben werden könnte, befürchtet das Land übrigens nicht.
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