Ollersdorfer Bürgermeister ortet „Bestrafung“ durch das Land

Im vergangenen Herbst hatte SPÖ-Landesrat Heinrich Dorner den Ollersdorfer Bürgermeister Bernd Strobl (ÖVP) vorgewarnt: Das Land prüfe, ob es Entschädigungen von der Gemeinde fordern kann, weil der örtliche Kanal auf Landesfläche liege.
Anfang April des heurigen Jahres langte tatsächlich ein Mahnschreiben des Landes – verfasst von der Anwaltskanzlei Haslinger/Nagele – in der südburgenländischen Gemeinde ein.
Das Land hat mehr gesucht und gefunden als im Herbst angekündigt.
Denn verlangt werden nicht nur 21.626,48 Euro für den Ortskanal auf Landesgrund, sondern das Land listet weitere Forderungen auf, die von Ollersdorf bisher „trotz Mahnung nicht beglichen wurden“. In Summe will das Land von der Kommune mit weniger als 1.000 Einwohnern rund 80.000 Euro (meist im Zusammenhang mit Straßenbauten, die teils Jahrzehnte zurückliegen).
Die Forderungen seien „konstruiert und aus der Luft gegriffen“, spricht Strobl - er ist auch ÖVP-Klubobmann im Landtag - von einer „unseriösen Vorgangsweise des Landes“.
Keinen Cent bezahlt
So fordere das Land etwa für Baumaßnahmen von 1969 bis 1984 zuzüglich Verzugszinsen rund 9.700 Euro. Aber, so Strobl, den ursprünglichen Betrag von 51.001,59 Schilling habe Ollersdorf längst ans Land abgeführt, das belege der Ollersdorfer Rechnungsabschluss von 1985.
Bis 18. April 2025 sollte Ollersdorf seine „Schulden“ beim Land begleichen. Bezahlt hat die Gemeinde bis heute keinen Cent. „Wir bestreiten die Forderung inhaltlich und formell und haben das der Anwaltskanzlei des Landes in einem Dreizeiler auch mitgeteilt“, sagt Ortschef Strobl am Dienstag zum KURIER.
Seither habe er „von der Kanzlei nichts mehr gehört“. Strobl empfindet das Schreiben als Versuch der „Einschüchterung“ oder schlicht als „Rache“.
Rache wofür? Das Land musste Ollersdorf nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts 118.404 Euro zahlen. Das Land hat den Verwaltungsgerichtshof angerufen, dessen Entscheidung steht aber noch aus.
Ollersdorf hatte auf Grundlage des Straßengesetzes vom Land als Straßenerhalter eine Entschädigung für die „Mitbenützung“ des Ortskanals verlangt – und nach jahrelangem Rechtsstreit bekommen. Das Land machte eine zeitliche Einschränkung des Entschädigungsanspruchs geltend, blitzte bei Gericht aber ab.
Weil nach dem Vorbild Ollersdorfs 45 weitere Gemeinden Ansprüche über 17,1 Millionen Euro ans Land stellten, hat die rot-grüne Koalition in der jüngsten Landtagssitzung das Straßengesetz geändert. Entschädigungen gelten künftig nur mehr für die Zeit nach 2005.
Was tut das Land, nachdem Ollersdorf die Zahlungsfrist im April verstreichen ließ? Man warte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ab, so das Dorner-Büro am Dienstag.
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