Kommunen müssen entlang von Landesstraßen fürs Regenwasser „ausreichend dimensionierte funktionstüchtige Längskanäle zur Verfügung stellen“, für deren „Mitbenützung“ die Landesstraßenverwaltung Entschädigung leistet. Auf diesen Absatz 3 im Paragrafen 12 des Burgenländischen Straßengesetzes von 2005 hat sich Strobl 2020 berufen.
Das Land wollte mit der Begründung nicht zahlen, dass Ollersdorf die Arbeiten schon vor Inkrafttreten der Entschädigungsverordnung abgeschlossen habe.
Strobl ging zu Gericht und bekam vorerst recht. Vorerst, weil sich das Land an den Verwaltungsgerichtshof wandte.
Die außerordentliche Revision ist noch anhängig, hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Ersatzlos gestrichen
Die gut 118.000 Euro sind schon auf dem Ollersdorfer Konto eingelangt.
Weil Ollersdorf zwar die erste Gemeinde mit Entschädigungsforderungen war, aber beileibe nicht die einzige blieb, fürchtet das Land eine Kostenlawine. Mitte Dezember des Vorjahres seien schon 45 Anträge über 17,1 Millionen Euro eingelangt, heißt es im Vorblatt zur geplanten Gesetzesänderung.
„Wir ändern dieses Gesetz aus dem Jahr 2005, weil gerade durch gewisse Gemeinden versucht wird, Millionen vom Land zu kassieren“, heißt es am Gründonnerstag aus dem Büro Dorners.
Die fast ausnahmslos von ÖVP-Gemeinden gestellten Anträge beträfen „Sachen, die teilweise vor 40 bis 50 Jahren gemacht wurden. Das ist absurd.“
Letzter Tag Karfreitag
Das Land ändert das Gesetz, indem der Absatz 3 im § 12 einfach ersatzlos gestrichen wird. Entschädigungen gelten künftig nur mehr für die Zeit nach 2005. Weil aber seither von den 45 antragstellenden Gemeinden nur „in einer Gemeinde Kanalanlagen im Bereich von Landesstraßen errichtet“ worden seien, blieben von den geforderten 17,1 Millionen weniger als 100.000 Euro übrig, rechnet das Land vor.
Bürgermeister Strobl wundert sich, dass „der Herr Landeshauptmann immer betont, dass er den Gemeinden helfen will“, es aber nun zu einer eklatanten Schlechterstellung der Kommunen kommen solle. Er sei schon gespannt, wie die SPÖ im Landtag die Gesetzesänderung begründen werde.
Die Begutachtungsfrist für die Novelle des Straßengesetzes endet am heutigen Karfreitag. Einlaufen soll die Gesetzesänderung in der nächsten Landtagssitzung kommende Woche. Der Beschluss der „Lex Ollersdorf“ im Landtag soll noch vor dem Sommer erfolgen.
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