Dass der Anspruch gestrichen werde, sei ein "wahrer Faustschlag ins Gesicht" der Kommunen, die dadurch finanziell weiter geschwächt würden, sagte Strobl. "Die Gemeinden dürfen nicht als Sparobjekt missbraucht werden."
Auch Hofer vermutete hinter der Novelle eine Sparmaßnahme des Landes: "Mein Gefühl ist einfach, dass uns das Geld ausgeht." Die Gemeinden würden um "bereits erbrachte Leistungen geprellt", so der freiheitliche Klubobmann. Beide forderten eine Rücknahme der Gesetzesänderung und die Wiederherstellung des Entschädigungsanspruchs.
Ollersdorf gewann Rechtsstreit gegen Land
Hintergrund der Novelle war ein Rechtsstreit zwischen dem Land und der Gemeinde Ollersdorf (Bezirk Güssing), in der Strobl Bürgermeister ist. Als solcher hatte er 2020 Entschädigungszahlungen für eine Straßensanierung aus dem Jahr 2009 geltend gemacht, die das Land zurückwies, weil per Verordnung geregelt war, dass nur für nach 2010 fertiggestellte, neu errichtete Straßen und Kanäle Anspruch besteht.
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