Streit um Entschädigungen: Opposition zieht vor Höchstgericht
Die Klubobmänner Norbert Hofer (li.) und Bernd Strobl.
Die burgenländischen Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ haben am Montag eine Verfassungsklage gegen die im Mai beschlossene Änderung des Straßengesetzes eingebracht. Diese widerspreche unter anderem den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, meinten die Klubobmänner Bernd Strobl (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).
Mit der Novelle haben die Gemeinden keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen des Landes für die Mitbenützung des Kanals bei Landesstraßen.
Dass der Anspruch gestrichen werde, sei ein "wahrer Faustschlag ins Gesicht" der Kommunen, die dadurch finanziell weiter geschwächt würden, sagte Strobl. "Die Gemeinden dürfen nicht als Sparobjekt missbraucht werden."
Auch Hofer vermutete hinter der Novelle eine Sparmaßnahme des Landes: "Mein Gefühl ist einfach, dass uns das Geld ausgeht." Die Gemeinden würden um "bereits erbrachte Leistungen geprellt", so der freiheitliche Klubobmann. Beide forderten eine Rücknahme der Gesetzesänderung und die Wiederherstellung des Entschädigungsanspruchs.
Ollersdorf gewann Rechtsstreit gegen Land
Hintergrund der Novelle war ein Rechtsstreit zwischen dem Land und der Gemeinde Ollersdorf (Bezirk Güssing), in der Strobl Bürgermeister ist. Als solcher hatte er 2020 Entschädigungszahlungen für eine Straßensanierung aus dem Jahr 2009 geltend gemacht, die das Land zurückwies, weil per Verordnung geregelt war, dass nur für nach 2010 fertiggestellte, neu errichtete Straßen und Kanäle Anspruch besteht.
Die Gemeinde brachte den Fall vor das Landesverwaltungsgericht (LVwG), das den Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit befasste. Dieser kippte die zeitliche Einschränkung und Ollersdorf bekam daraufhin 118.404 Euro zugesprochen. Auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde laut Strobl mittlerweile zugunsten der Gemeinde entschieden.
45 weitere Gemeinden taten es Ollersdorf daraufhin gleich und forderten insgesamt rund 17 Millionen Euro. Um das nicht zahlen zu müssen, habe die rot-grüne Landesregierung die Entschädigungszahlungen nun rückwirkend aus dem Gesetz gestrichen, vermuteten Strobl und Hofer.
Landesrat Dorner: Gesetzesnovelle bringt rechtliche Klarstellung
Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) bekräftigte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass das neue Straßengesetz aus seiner Sicht eine rechtliche Klarstellung im Sinne der Gemeinden und des Landes bringe und Ungleichbehandlung vorbeuge. Mit der Novelle werde eine Übergangsregelung für anhängige Verfahren geschaffen, die der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers entspreche, was ohne die vom VfGH aufgehobene zeitliche Abgrenzung nicht mehr der Fall gewesen sei. Künftig sollen bei Vollausbauten von Ortsdurchfahrten, wovon es ohnehin nur mehr eine Handvoll gebe, zivilrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.
SPÖ-Klubobmann Roland Fürst bezeichnete die Argumentation der Oppositionsparteien als "nicht schlüssig und ausschließlich parteipolitisch motiviert". Die Hand Richtung ÖVP sei jedoch weiterhin ausgestreckt, was die Verhandlungen zum Gemeindepaket angehe, das die ÖVP-Bürgermeister am vergangenen Samstag mehrheitlich abgelehnt hatten.
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