Kulturzentrum: Volksanwaltschaft spricht von "Behördenwillkür"

Das Tauziehen um das Kulturzentrum Mattersburg geht weiter
Bundesdenkmalamt habe Gutachten ignoriert, so die Kritik. Das Land will im Frühjahr dennoch mit den Bauarbeiten beginnen.

Der Kampf um die historischen Mauern in Mattersburg geht in die nächste Runde. Nachdem die Plattform "Rettet das Kulturzentrum Mattersburg" Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) eingelegt hatte, stellt die Volksanwaltschaft jetzt "Behördenwillkür" und einen "Missstand in der Verwaltung" fest. Rechtliche Konsequenzen hat das Verfahrensergebnis keine. Die Plattform appelliert an die Verantwortlichen, den Teilabriss zu stoppen.

Im November des Vorjahres wurden Teile des 1976 eröffneten und im Stil des "Brutalismus" errichteten KUZ vom BDA unter Denkmalschutz gestellt. Diese Teilunterschutzstellung sei rechtswidrig, meinte damals Plattform-Sprecher Johann Gallis und bezog sich dabei auf eine Rechtsexpertin. Einen Einspruch gegen diesen Bescheid konnte die Plattform mangels Parteienstellung nicht einlegen. So habe man Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingelegt und eine Gesamterhaltung gefordert.

"Nicht rechtmäßig"

Jetzt gibt die Volksanwaltschaft der Plattform inhaltlich recht. Das BDA habe ein Gutachten zum KUZ ignoriert und "voreilig" nur einen Teil unter Schutz gestellt. In dem Gutachten heißt es, dass Bauten, die in diesem Stil erreichtet sind, rar geworden seien. Das KUZ sei dabei das letzte original erhaltene Kulturzentrum in Sichtbetonbauweise. Umso unverständlicher sei die teilweise Unterschutzstellung. "In seinem Bescheid kann das Bundesdenkmalamt dafür weder eine schlüssige noch eine vollständige Begründung liefern," kritisiert Volksanwältin Gertrude Brinek. Das Vorgehen der Behörde sei daher "nicht rechtmäßig".

Für einen Baustopp ist es aufgrund des Ablaufes der vierwöchigen Einspruchsfrist nun zu spät. Für das Land habe die aktuelle Kritik der Volksanwaltschaft auch "keine Auswirkungen", heißt es . "Wir nehmen das Ergebnis zur Kenntnis, bindend ist für uns jedoch der rechtskräftige Bescheid des Bundesdenkmalamtes", erklärt SP-Bezirksvorsitzender und Landtagspräsident Christian Illedits. Seitens des Kulturministeriums gebe es eine Zusage, die durch Verzögerungen infolge einer Teilunterschutzstellung des Gebäudes verursachten Mehrkosten zu fördern.

Vom BDA gab es am Dienstag keine Stellungnahme.

Die Grünen sehen sich in ihrer Kritik an der Variante, nur einen Teil der historischen Bausubstanz zu erhalten, bestätigt. Es sei an der Zeit, dass Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) „die Reißleine zieht“ und endlich Weitblick und Verantwortung beweise, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Und die ÖVP sieht Bieler sowie das Bundesdenkmalamt nun gefordert, „alle Karten auf den Tisch zu legen“.

Kommentare