Kopiertes Falschgeld untergejubelt
Einen Geldfälscher-Prozess stellt man sich anders vor: Auf der Anklagebank sitzt eine 48-jährige, erfolgreiche Unternehmerin aus dem Bezirk Neusiedl am See, als Zeugin ist ihre 81-jährige Mutter geladen, die schlecht sieht.
Auch das Verbrechen klingt fast skurril: Die Unternehmerin borgte sich regelmäßig von ihrer Mutter Geld, das sie genauso regelmäßig wieder zurückzahlte. Im Vorjahr brauchte sie einen größeren Betrag, traute sich das ihrer sparsamen Mutter nicht zu sagen und ersetzte heimlich 2680 Euro echtes durch eilig am Drucker kopiertes Papier. „Am nächsten Wochenende wollte ich es wieder zurücktauschen“, rechtfertigte sich die 48-Jährige. Inzwischen ist ihre Mutter aber zum Fleischhauer mit den „Blüten“ einkaufen gegangen, was sofort aufflog.
Vor Familie „geniert“
Die Unternehmerin leugnete lange, etwas vom Falschgeld zu wissen, sie habe sich „vor der Familie geniert“. Beim Prozess am Mittwoch in Eisenstadt legte sie aber ein reumütiges Geständnis ab.
Dass sich die Frau immer wieder etwas von ihrer Mutter borgte, hatte nichts damit zu tun, dass sie wenig, sondern viel, das aber unregelmäßig, verdiente (monatlich zwischen 3000 und 5000 Euro netto). „Ich verdiene Geld offenbar zu leicht“, erklärte die Angeklagte dem sichtlich erstaunten Richter Wolfgang Rauter, der meinte: „Sie leben auf relativ großem Fuß, im Vergleich zum Meinl nicht, aber zum Otto Normalverbraucher schon.“
Nachdem Falschgeld, „wenngleich es plump hergestellt wurde“, wie Richter Rauter bei der Urteilsverkündung betonte, trotzdem Falschgeld ist, wurde die Angeklagte zu sechs Monaten bedingter Haft – nicht rechtskräftig – verurteilt. An sich würden auf das Delikt „Geldfälschung“ ein bis zehn Jahre Haft stehen, aber in diesem Fall entschied sich das Schöffengericht für eine „außerordentliche Strafminderung“. Denn es entstand kein Schaden und die Unternehmerin wollte das kopierte Geld nicht wirklich in Verkehr bringen.
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