"Komme mit der Kalaschnikow"

"Komme mit der Kalaschnikow"
Bezirksgericht Oberwart: Wegen drohender Exekution drehte ein 55-Jähriger durch. "Ich räum" alle weg", soll er gedroht haben.

Entschuldigung. Ich habe halt so eine blöde Gosch’n gehabt", zeigte sich der 55-jährige Angeklagte am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt reumütig.  Eine Drohung des Südburgenländers hatte Ende August die Bediensteten des Bezirksgerichtes Oberwart in Panik versetzt. Wegen seiner Scheidung und der bevorstehenden Exekution dürfte der 55-Jährige ausgerastet sein. "Ich komme jetzt mit meiner Kalaschnikow und räum" alle weg", habe  er einer Bediensteten gedroht. Die Polizei musste das Gebäude sperren, der 55-Jährige wurde verhaftet.

Grund für den Anruf beim Bezirksgericht  sei eine drohende Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Mannes gewesen. "Ich war fertig, hatte einen Nervenzusammenbruch. Weil ich wissen wollte, wie lange ich noch Zeit habe, um die Liegenschaft zu räumen, hab ich am Bezirksgericht angerufen", schildert der Angeklagte. Doch die Bedienstete habe ungehalten reagiert. Sie soll den 55-Jährigen gefragt haben, ob er denn  das Schreiben des Gerichts  nicht verstanden habe und ob er nicht Deutsch lesen könne.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass der Angeklagte nicht der Sachbearbeiterin, sondern einer jungen Telefonistin gedroht hatte, die mit dem Fall überhaupt nicht betraut gewesen war.

Keine Waffe

Keine Waffe "Ich habe das mit der Kalaschnikow gesagt. Aber dass ich alle wegräumen werde, hab" ich nicht gesagt. Ich habe  gar keine Waffe", rechtfertigte sich der Angeklagte.

Sie könne sich an diese Äußerung aber sehr wohl erinnern, schildert die Telefonistin. "Er war sehr aufgebracht und ich war wegen der Drohung massiv beunruhigt", sagt die Gerichts-Bedienstete.

In seinem Schlussplädoyer zählte Staatsanwalt Heinz Prinke  die Milderungsgründe wie die bisherige Unbescholtenheit und den psychischen Ausnahmezustand des Angeklagten auf. "Man muss aber auch bedenken, dass erst  eine Gerichts-Bedienstete erschossen wurde (Hollabrunn, 2009, Anm.)", sagte Prinke.

Das Urteil, eine dreimonatige bedingte Haftstrafe, ist nicht rechtskräftig. 

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