Knausrig zu Gemeinden, generös zu Mitarbeitern
Zufall oder nicht – am Montag legte die landeseigene Projektentwicklung Burgenland GmbH (PEB) ihre Fünfjahresbilanz vor, am Mittwoch der Landesrechnungshof (BLRH) einen Prüfbericht.
Die PEB, Teil der Landesholding, errichtet in Kooperation mit (meist roten) Gemeinden Kindergärten, Feuerwehrhäuser oder Freizeiteinrichtungen. Seit 2020 55 Projekte mit einem Volumen von 151 Millionen Euro. Auf eigene Initiative hat der Rechnungshof die Tätigkeit der PEB von November 2020 bis Dezember 2024 überprüft.
In diesem Zeitraum wurden 30 Projekte mit Kosten von rund 69,6 Millionen Euro abgewickelt. Besonders intensiv war die Bautätigkeit in den Bezirken Oberwart und Neusiedl, Schulen und Kindergärten machten das Gros aus.
Haftungsgrenze
Zur Finanzierung nahm die PEB Kredite über rund 120 Millionen Euro auf, für die das Land haftet. Ende 2024 betrug die Haftungssumme rund 114 Millionen. Sollten sich Gemeinden Mieten oder Tilgungen nicht leisten können, müsste das Land einspringen, warnt BLRH-Direktor René Wenk und mahnt eine „Obergrenze für Kredite mit Landeshaftung“ ein.
Bei mehreren Bauprojekten begann die PEB mit der Umsetzung, bevor die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen des Landes vorlagen, so ein weiterer Mangel. Die PEB habe den Kommunen zudem Projektverwaltungskosten verrechnet, deren Höhe sich an den geschätzten Baukosten orientierte, wodurch Baukostenunterschreitungen den Gemeinden höhere Kosten bescherten. Der BLRH errechnete ein Einsparungspotenzial von zumindest 317.500 Euro. Kein Problem für die PEB, sollte man meinen, zumal die Landesgesellschaft 2023 und 2024 einen Jahresüberschuss von insgesamt rund 2,7 Millionen Euro erzielte – obwohl das Land eine kostendeckende, nicht gewinnmaximierende Leistungsverrechnung vorgesehen hat.
Weniger knausrig scheint die PEB in eigener Sache: Bei einem der zehn beschäftigten Techniker gab es eine auffällig höhere Entlohnung als bei den anderen – für den BLRH „nicht nachvollziehbar“. Ebenso wenig, dass es neben dem Geschäftsführer drei Gesamtprokuristen braucht – bei 14 Mitarbeitern.
Was sagt PEB?
Projektverwaltungskosten würden künftig pauschal gedeckelt und mit den betroffenen Gemeinden vertraglich geregelt, reagierte die PEB. Darüber hinaus werde künftig mit Bauleistungen erst begonnen, wenn die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen vorliegen.
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