Klage gegen Helene Fischer: Burgenländer verliert erneut
Der Burgenländer Heimo Eitel hat mit seiner Schmerzensgeld-Forderung gegen Schlagerstar Helene Fischer erneut eine juristische Niederlage erlitten. Im Sommer hatte das Bezirksgericht Mattersburg seine Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Dem schloss sich nun auch das Landesgericht Eisenstadt an. Eitel bleibt nun noch die Möglichkeit zum Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof.
Der Vorwurf
Außerdem verlangte er die Feststellung, dass Fischer ihm gegenüber für sämtliche zukünftige, noch nicht bekannten Schäden aus dem Vorfall in Mörbisch haften solle. Maßgeblich für das Verfahren in erster Instanz war die Frage, ob im Prozess das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zur Anwendung komme. Dazu war das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Eitel und dem Schlagerstar notwendig. Das Bezirksgericht sah ein solches Rechtsverhältnis jedoch nicht als gegeben an, wies im Sommer die Klage des Pensionisten zurück und verpflichtete ihn zum Ersatz der Kosten.
Rekurs an den OGH zulässig
Eitel erhob gegen diesen Beschluss Rekurs, dem das zuständige Landesgericht Eisenstadt jedoch nicht Folge gab. Stattdessen erachtete es den Rekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig. Begründet wurde dies vom Landesgericht Eisenstadt in einer Aussendung damit, dass noch nicht ausjudiziert sei, ob im vorliegenden Fall nicht doch Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anwendung kommen könnten.
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