Kinder entführt: Schuldspruch gegen Vater

Kinder entführt: Schuldspruch gegen Vater
Eltern brachten ihre Kinder nach Rumänien / Vater schuldig (nicht rechtskräftig), Prozess gegen Mutter folgt

Die Spannung vor dem Prozess am Landesgericht Eisenstadt war spürbar. Hatten doch Verwandte der Ehefrau des Beschuldigten eine Demonstration angekündigt. Dazu kam es nicht, die Verhandlung verlief dennoch turbulent. Richterin Karin Lückl drohte dem aufgebrachten Angeklagten, einem 30-jährigen Burgenländer, mehrmals damit, ihn aus dem Saal bringen zu lassen.

Die Vorgeschichte: Im Dezember 2017 wurden der Familie aus dem Bezirk Eisenstadt-Umgebung ihre zwei Buben im Alter von zwei und elf Jahren abgenommen und die Obsorge dem Jugendamt Eisenstadt-Umgebung übertragen. „Weil es immer wieder Streitereien und körperliche Auseinandersetzungen in der Familie gab“, sagte eine Mitarbeiterin des Jugendamts vor Gericht. Die Kinder kamen in eine betreute Wohngemeinschaft in Spitzzicken, Bezirk Oberwart.

Vorwürfe

Dort soll laut Angaben der Eltern ein Bub Ausschläge bekommen haben, die Zustände sollen unhygienisch gewesen sein. Zum Geburtstag des heute Elfjährigen war im August ein Ausflug in den Prater geplant. Von diesem brachten die Eltern die Kinder allerdings nicht mehr zurück, sondern fuhren nach Rumänien zu Verwandten.

„Aus Sicherheitsgründen“, sagte der 30-Jährige vor Gericht. Der ältere Bub habe gedroht, dass er sich etwas antue, wenn er wieder zurück müsse. Er sei dort nicht glücklich gewesen. Außerdem habe man befürchtet, dass die Brüder getrennt werden. Bei einer Befragung gab der Elfjährige an, dass es ihm dort gut gehe, er aber schon lieber bei der Mama sein wolle, hielten sowohl die Richterin als auch Staatsanwältin Verena Strnad fest. Im Oktober kehrte der Angeklagte, vertreten von den Anwälten Astrid Wagner und Florian Höllwarth, nach Österreich zurück, er kam in Untersuchungshaft.

Der Burgenländer wurde zu 14 Monaten, davon 13 Monate bedingt, verurteilt. Richterin Lückl: „Ich kann nachvollziehen, dass man als Elternteil mit dieser Situation sehr schwer umgehen kann“. Allerdings kaufte sie dem Mann nicht ab, dass die Tat nicht geplant gewesen sei, da er Reisepässe zum Prater-Ausflug mitgebracht hatte. Staatsanwältin und Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Ehefrau des Angeklagten muss sich am 26. November in Rumänien vor Gericht verantworten. Auch die Kinder befinden sich laut Anwälten noch in Rumänien.

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