Rot-Blau wartet auf Rückkehr des verunglückten FPÖ-Mandatars
Nach dem Unfall im März ist offen, ob FPÖ-Abgeordneter Richter in die Politik zurückkehrt. Sein Platz in der zweiten Reihe des blauen Sektors im burgenländischen Landtag ist seit Ende März verwaist: Nach einem Verkehrsunfall in seiner Heimatgemeinde Deutsch Tschantschendorf – der Wagen war in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und hatte sich überschlagen – befindet sich FPÖ-Abgeordneter Johann Richter derzeit auf Rehabilitation. Im Wiener AKH war er zunächst wegen seiner Kopfverletzungen in künstlichen Tiefschlaf versetzt worden. Jetzt sei er bei Bewusstsein und auf dem Weg der Besserung, hieß es am Dienstag nach Rücksprache mit der Familie Richters aus dem FPÖ-Klub. Ob der 66-jährige frühere HTL-Lehrer aus dem Bezirk Güssing, der 2015 erstmals ins Landesparlament einzog, seine politische Arbeit wieder aufnehmen kann, ist offen.
In der rot-blauen Koalition, die jetzt nur mehr 19 Mandatare gegen 16 der Opposition aufbieten kann, will man am liebsten gar nicht über das Thema reden. „Wir setzen alles daran, dass unser Kollege und sein nächstes Umfeld die notwendige Zeit und Ruhe bekommen, um die Folgen dieses tragischen Unfalls bestmöglich bewältigen zu können“, teilt FPÖ-Klubchef Géza Molnár mit: „Andere Fragen spielen keine Rolle“. Dem pflichtet SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon bei: „Alle politischen und rechtlichen Fragen sind hinter die persönliche Dimension zurückzustellen“.
Kein Mandatsentzug
Gewiss, aber es gibt eben auch diese Fragen. Der Mandatsverlust ist in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt und würde schlagend, wenn ein Politiker „30 Tage ohne einen vom Landtag anerkannten triftigen Grund den Sitzungen (...) ferngeblieben ist“. Dass Richters Abwesenheit einen triftigen Grund hat, steht außer Zweifel, weshalb Landtagspräsident Christian Illedits ( SPÖ) „keine Veranlassung“ zum Einschreiten sieht. Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz bestätigt im KURIER-Gespräch, dass es gar „keine Handhabe“ zum Entzug des Mandats gäbe. Auch der FPÖ-Klub oder ein Rechtsanwalt könnten nicht in seinem Namen entscheiden, wenn Richter dazu nicht mehr in der Lage wäre. „Er müsste selber verzichten“, stellt Zögernitz fest. Andernfalls bleibt er längstens bis Ablauf der Legislaturperiode im Frühjahr 2020 im Amt und bezieht weiter das Abgeordnetengehalt von derzeit 5691,20 Euro brutto monatlich. Anders als bei ASVG-Bediensteten gibt es hier auch keine Abschläge bei längerem Krankenstand.
Dass der Abstand zur Opposition kleiner wurde, schreckt Rot-Blau nicht. „Die Koalition verfügt auch derzeit über eine satte Mehrheit im Landtag“, sagt FPÖ-Klubchef Molnár. Und die Zuständigkeiten von Richter werden „bis zu seiner Rückkehr“ auf die fünf anderen FPÖ-Mandatare aufgeteilt. Die kleine blaue Riege ist übrigens leidgeprüft, Klubchef Gerhard Kovasits ist im April 2016 gestorben – Molnár übernahm.
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