Illegale Abschüsse? Jäger erhebt schwere Vorwürfe gegen Jagdleiter

Ein wilder Jagdstreit im Südburgenland beschäftigt die Gerichte.
Von Gernot Heigl und Michael Pekovics
Schwere Vorwürfe richtet ein Jäger und früherer Jagdaufseher gegen einen Jagdleiter aus dem Bezirk Güssing. Thomas U. erstattete Anzeige wegen des illegalen Abschusses eines Muttertieres, einer falschen Eintragung in die Abschussliste sowie des verbotenen Jagens aus dem Auto. Bezirkshauptmannschaft Güssing und Staatsanwaltschaft sind mit der Causa befasst.
Ich sage nichts. Ich weiß, um wen es geht. Damit ist alles gesagt.
zum KURIER
Mit den Vorwürfen konfrontiert, erklärt der beschuldigte Jagdleiter: „Ich sage nichts. Ich weiß, um wen es geht. Damit ist alles gesagt.“ Nach einer kurzen Pause folgt: „Ich bin mit dem Herren in einer anderen Angelegenheit in einem Rechtsstreit, das ist ein laufendes Verfahren. Wenn der Herr meint, er muss jetzt in die Medien gehen, dann soll er das machen, wenn er das will.“
Worum es geht
Insgesamt vier Vorwürfe listet der südburgenländische Jäger Thomas U. (57), damals auch offiziell ernanntes Jagdschutzorgan, in seiner Anzeige an die BH Güssing auf:
- So soll der Jagdleiter, früher SPÖ-Gemeinderat, „am 13. Juni 2022 eine führende oder säugende Bache (weibliches Wildschwein, Anm.) nach drei Uhr morgens, die er dann selbst beschaute und einen anderen Schützen in die Abschussliste eintrug“, illegal erlegt haben. Laut Anzeiger sei das „über Whatsapp, Abschussliste und Fotos beweisbar“.
- Weiters geht es in der Anzeige um einen „Rotwildabschuss, der vermutlich vertuscht wurde“,
- verbotene „Jagd vom Auto aus“ sowie
- um „Falscheintragungen in der Abschussliste“.
Die handschriftlich verfasste Anzeige, datiert mit 30. Jänner 2023, liegt dem KURIER vor.
Auf Nachfrage bei der BH, wann ich als Zeuge einvernommen werde, wurde ich vertröstet.
beschuldigt die Behörde

Der erboste Jäger zeigte auch die Bezirkshauptmannschaft an.
„Auf mehrmalige Nachfrage bei der BH Güssing, wann ich als Zeuge einvernommen werde, damit ich meine Vorwürfe präzisieren und beweisen kann, wurde ich stets vertröstet“, so Thomas U. „Hingehalten wurde ich auch, wenn ich wissen wollte, wann die BH wegen des Fehlverhaltens des Jagdleiters Schritte unternimmt.“ Der Südburgenländer erbost: „Passiert ist nichts, obwohl ich am 26. Februar 2024 über meinen Rechtsanwalt nochmals eine Sachverhaltsdarstellung bei der BH Güssing einbringen ließ.“
Jäger ausgeschlossen
Bewegung gab es hingegen auf einer anderen Ebene. Denn der Jäger, langjähriges Mitglied einer südburgenländischen Jagdgesellschaft, wurde vom beschuldigten Jagdleiter aus ebendieser ausgeschlossen. Außerdem durfte er nach 16 Jahren die Tätigkeit als Jagdschutzorgan nicht mehr ausüben. „Meine gewissenhafte Ausübung dieser Aufgabe war dem Jagdleiter ein Dorn im Auge“, so seine Vermutung.
Diese Abberufung hatte sogar ein juristisches Nachspiel. Thomas U. legte Beschwerde ein. „Ich bekam vom Landesverwaltungsgericht recht und meine Abberufung wurde als unbegründet abgewiesen. Trotzdem bin ich es nicht mehr. Denn der Jagdleiter hat mich nach Ende der Jagdperiode am 31. Jänner 2023 nicht mehr wie sonst üblich als Schutzorgan bestellt.“
Laufendes Verfahren am Bezirksgericht
In einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Güssing wurde der Jagdleiter „am 22. August 2024 dazu verurteilt, mir 2.200,22 Euro zu bezahlen, das sind meine Anwaltskosten, und er muss für die Prozesskosten aufkommen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Jagdleiter legte Berufung ein.
Weil die BH Güssing seiner Meinung nach hinsichtlich der von ihm vorgebrachten Beschuldigungen gegen den Jagdleiter zu lange untätig war, hat U. in der Zwischenzeit weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Sein Anwalt brachte am 19. September 2024 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen „namentlich unbekannte Beamte der BH Güssing“ wegen des „Verdachts des Amtsmissbrauchs“ ein.
Ein Jahr später ...
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt: „Der Akt ist aktuell in Bearbeitung.“ Seitens des Amts der burgenländischen Landesregierung wird auf die fehlende Parteienstellung von Thomas U. im Verwaltungsstrafverfahren verwiesen, außerdem beruft man sich auf Datenschutz. Weiters heißt es: „Zu etwaigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liegen bei der BH Güssing aktuell keine Informationen vor. Festgehalten wird, dass seitens der Behörde keine Untätigkeit vorlag.“
Der nächste Schritt von Thomas U.: Mit einem „Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)“ an die BH will er den Verfahrensstand zu den eingebrachten Anzeigen in Erfahrung bringen. Zudem verlangt er Auskunft, „ob Entscheidungen bewusst verzögert oder zurückgehalten worden sind“.
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