Jagdgesetz: Burgenlands Grüne fordern Verbot von Totschlagfallen
Seit prähistorischen Zeiten verwendet der Mensch Fallen bei der Jagd. 2024 wollen die Grünen dieser Praxis ein Ende bereiten – zumindest im Burgenland. Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller hält Fallenjagd für „pure Tierquälerei aus dunklen Zeiten“. In der Landtagssitzung am 25. April soll daher ein Antrag auf ein Verbot von Totschlagfallen im Landesjagdgesetz eingebracht werden.
Doch wäre ein solches Verbot sinnvoll? Der KURIER hat bei der Servicestelle Jagd und Fischerei des Landes nachgefragt, welche Fallen die burgenländischen Waidmänner und -frauen in ihren Revieren aufstellen und wozu sie gebraucht werden.
Referatsleiter Roman Bunyai erklärt: „Es gibt zwei unterschiedliche Typen von Fallen: Die Lebendfangfalle und sofort tötende Totschlagfallen. Beide dürfen jagdgesetzlich verwendet werden und dienen dazu, den Bestand von Prädatoren zu regulieren. Das ist auch deshalb nötig, um Krankheiten wie Tollwut und Räude hintanzuhalten.“
Bei den allermeisten Fallen, die in den burgenländischen Jagdgebieten aufgestellt werden, handelt es sich laut Roman Bunyai um Lebendfallen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Verirrt sich beispielsweise ein Igel oder eine Katze in die Falle, kann das Tier unverletzt wieder freigelassen werden.
Die Gefahr, dass ein Tier in der Falle verhungert, sei aufgrund der geltenden Auflagen gering: „Zwei Mal pro Tag werden die Lebendfallen kontrolliert. Die Jägerschaft bedient sich außerdem Technik wie Fallenmeldern: Sobald die Falle zuschnappt, bekommt der Jäger ein Signal aufs Handy und kann binnen kurzer Zeit bei der Falle sein.“
Lebendfallen haben aber auch ihre Tücken, weiß der frühere Landesjägermeister zu berichten: „Wildtiere sind schlau. Einen ausgewachsenen Fuchs zu überlisten und in die Falle zu bekommen, ist gar nicht so einfach.“
Hier kommen die berüchtigten Totschlagfallen ins Spiel. Sie unterliegen strengen Auflagen und müssen in einem Bunker aufgestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst nur die bejagten Tiere (vor allem: Fuchs, Dachs, Marder) gefangen werden. Das Abzugsgewicht der Falle ist auf diese Tiere abgestimmt, um das Risiko etwa für Hunde zu minimieren.
Bei der Falle, mit der sich Wolfgang Spitzmüller fotografieren ließ (siehe Bild oben), handelt es sich laut Roman Bunyai übrigens um ein Tritteisen – diese Fallen sind in der EU bereits seit 1995 verboten.
„Ein Versehen“, räumt Spitzmüller auf KURIER-Anfrage ein. Er habe sich von einem Tierschutzverein irrtümlich die falsche Falle für das Foto ausgeborgt. Der Grünen-Abgeordnete bleibt jedoch bei seiner Forderung nach einem Verbot der derzeit noch legalen Totschlagfallen wie Abzugeisen.
Diese Fallen lösen erst aus, wenn sich das Raubtier den Köder schnappt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Tier sofort getötet wird und nicht nur mit einer Pfote hängen bleibt. „Die Jagd braucht das sicher nicht“, meint Spitzmüller.
Nur für Spezialisten
Die Jägerschaft ist freilich anderer Meinung. Im Vergleich zu Lebendfallen seien Totschlagfallen wesentlich effizienter, sagt Roman Bunyai. Sie kommen trotzdem viel seltener zum Einsatz, denn für sie gebe es „Auflagen über Auflagen. Totschlagfallen werden von Spezialisten benutzt, die eine Ausbildung durchlaufen und sich einer Prüfung stellen müssen. In der Regel lassen sich zehn bis 20 Jäger pro Jahr dafür ausbilden“, erklärt der Referatsleiter.
Die Fallen selbst werden von den Bezirksbehörden registriert und auf ihre Schlagkraft überprüft. Eine eingestanzte Nummer soll gewährleisten, dass die jeweilige Falle immer einer Person zugeordnet werden kann. Rund um eine aktive Totschlagfalle müssen außerdem Warnschilder platziert werden. Dass ein Mensch unbedachten Schrittes durch eine solche Falle im Burgenland verletzt worden wäre, sei ihm in 40 Jahren als Jäger kein einziges Mal untergekommen, sagt Roman Bunyai.
Dennoch kommt es auch im Burgenland zu missbräuchlicher Verwendung von Jagdfallen. Dies geschehe laut Bunyai vor allem dann, wenn Jäger Lebendfallen an Privatpersonen verleihen – etwa um einen lärmenden Marder auf dem Dachboden dingfest zu machen. „Ich rate immer davon ab, das so ohne Weiteres zu machen“, empfiehlt der Jagdexperte.
Wolfgang Spitzmüller ist der Meinung, dass ein generelles Verbot von Totschlagfallen auch den illegalen Einsatz eindämmen würde. Bei der Landtagssitzung am 25. April wird sich zeigen, wie viele Abgeordnete sich seiner Meinung anschließen.
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