Illegaler Vogeltransport nach Spanien vereitelt

Illegaler Vogeltransport nach Spanien vereitelt
Spanier wollte 292 Tiere in einem Kastenwagen aus der Slowakei bis Südeuropa karren.

Meist sind es Hunde, aber auch Hühner und Hasen gehören zum bevorzugten Schleppergut, das der Polizei im Zuge der Grenzkontrollen gegen illegale Migration immer wieder wie nebenbei in die Hände fällt. Einen derartig tierischen Fang hat die Exekutive auch am Montag gemacht.

Beamte der Polizeiinspektion Kittsee haben gegen 20 Uhr einen spanischen Kleintransporter an der Nordost-Autobahn A6 angehalten und im Fahrzeug 19 Holzkisten mit 289 verschiedenen Vögeln sowie einen Kübel mit drei junge Papageien (Amazonen) vorgefunden. „Der 47-jährige spanische Lenker des Kastenwagens gab an, die für einen Zoo auf der iberischen Halbinsel bestimmten Vögel kurz zuvor auf einem Markt und von Privatpersonen in Nitra und Galanta in der Slowakei gekauft zu haben“, berichtet Oberst Helmut Greiner, Sprecher der Landespolizeidirektion Burgenland. Für die 3100 km lange Strecke hätte der Spanier wohl mehr als 37 Stunden gebraucht.

Alternative Route

Eine von der Polizei verständigte Amtstierärztin hielt die (noch) in einem guten Zustand befindlichen Tiere zwar für transportfähig, aber für einen legalen Transport durch halb Europa fehlten dem Käufer diverse Bescheinigungen. Er konnte lediglich für die Slowakei eine Transportgenehmigung vorweisen. Die Folge? Der Spanier wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Tiertransportgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, musste umdrehen und in die Slowakei zurückkehren. Dass sich der Spanier um die fehlenden Bescheide bemüht, die auch einen möglichst schonenden Transport der Vögel mit ausreichend Pausen vorsähen, wird von erfahrenen Polizeibeamten bezweifelt. Sie vermuten, der Mann könnte sich nun eine weniger stark kontrollierte Route suchen, die ihn um Österreich herumführt.

Polizeiliche Statistiken über illegale Tiertransporte gibt es nicht, auch deshalb, weil es sich meist um Verwaltungsdelikte handelt. Nur manchmal kommt auch eine Anzeige wegen Tierquälerei (§ 222 StGB) hinzu. 2017 gab es bundesweit 882 Anzeigen, allerdings betraf nur ein Bruchteil illegale Transporte.

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