Höchstgericht kippt Untreue-Urteil gegen Ex-Bewag-Vorstand Lukits

Höchstgericht kippt Untreue-Urteil gegen Ex-Bewag-Vorstand Lukits
Teile des Verfahrens zurück ans Landesgericht Eisenstadt, Freisprüche für Ex-Vorstand Münzenrieder und weitere Ex-Bewag-Manager bestätigt

Mehr als eineinhalb Jahre nach den erstinstanzlichen Urteilen im Bewag-Prozess hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag in öffentlicher Verhandlung über die Einsprüche entschieden: Der Untreue-Vorwurf gegen Ex-Bewag-Vorstand Hans Lukits (verteidigt von Gerhard Schilcher und Nikolaus Mitrovits)  ist vom Tisch, Teile seines Verfahrens wurden ans Landesgericht zurückverwiesen. Und der Freispruch gegen seinen früheren Co-Vorstand Josef Münzenrieder, der von Mirko Matkovits anwaltlich vertreten wurde, ist vom Höchstgericht bestätigt worden und somit rechtskräftig. Auch vier weitere in Eisenstadt verkündete Freisprüche wurden vom OGH bestätigt. Lukits sagte in einer ersten Reaktion zum KURIER: „Für mich ist evident, dass die Bewag krampfhaft versucht hat, uns etwas anzuhängen und jetzt damit auf die Nase gefallen ist“. Er ist überzeugt, dass sein ehemaliger Arbeitgeber, der 2012 in der Energie Burgenland aufgegangen ist, ihm Geld zurückzahlen muss. Er will rund 300.000 Euro einfordern.

Jahrelanges Verfahren

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft  (WKStA) hatte  mehreren Managern des Landesstromversorgers und Mitarbeitern des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger im Zusammenhang mit dem ab 2003 geplanten aber nie realisierten Bau eines Windparks im  ungarischen Bogyoszlò  Untreue und Bestechung vorgeworfen.  Im Juni 2017 hatte ein Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt nach 28 Verhandlungstagen vier Schuld- und fünf Freisprüche gefällt.

Die vier damals zu bedingter Haft und Geldstrafe Verurteilten – Lukits (15 Monate, 21.600 Euro), ein weiterer Ex-Bewag-Manager und zwei Personen aus dem Hochegger-Umfeld – hatten ebenso Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, wie die Anklagebehörde, die gleich gegen alle neun damaligen Urteile Nichtigkeitsbeschwerde einlegte, also auch gegen die fünf Freisprüche.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft  wurde vom OGH nun ziemlich unsanft gerüffelt: Alle Nichtigkeitsbeschwerden der WKStA wurden vom Höchstgericht verworfen. Die Beschwerde sei „über weite Strecken schon im Ansatz verfehlt“, lautete die Einschätzung der Generalprokuratur beim OGH.

Bei Lukits muss nun das Erstgericht in Eisenstadt nur noch einmal prüfen, ob er im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Bestechung seinerzeit pflichtwidrig gehandelt habe. Da habe das Erstgericht nach Einschätzung des OGH keine ausreichenden Feststellungen getroffen. Auch die Verfahren zweier weiterer 2017 Verurteilter werden neu aufgerollt; einen Termin dafür gibt es noch nicht. Eine damals Verurteilte aus dem Hochegger-Umfeld, die von Wolfgang Steflitsch verteidigt wurde, hat der OGH nun zur Gänze freigesprochen.

Der heute 68-jährige Lukits hat Verfehlungen stets vehement zurückgewiesen. In 30 Jahren als Vorstand habe er niemals angeordnet oder geduldet, „auch nur einen Cent Schmiergeld zu bezahlen“.

 

 

 

 


 

 

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