Handwerkerbonus: Bis zu 7.000 Euro Zuschuss für Sanierung

Der Handwerkerbonus ist insgesamt mit zwei Millionen Euro dotiert
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Wirtschaftschef Peter Nemeth wollen Gewerbe stärken und relativieren Streit.

Die Hauptsache geriet fast zur Nebensache, als Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth am Donnerstag gemeinsam über das Revival des Handwerker-Bonus informierten.

Denn das betont amikale Verhältnis zwischen dem roten Granden und der grauen Eminenz im Reich der Volkspartei war zuletzt einer Belastungsprobe ausgesetzt.

Kommunismus vs. Elitendenken

Der von Doskozil ab 1. Jänner für den Landesdienst avisierte Mindestlohn von 1.700 Euro netto, den er auch in der Privatwirtschaft gern sähe, erinnerte Nemeth an einen „kommunistischen Ansatz“. Doskozil reagierte „persönlich enttäuscht“ und verspürte einen „Hauch von Elitendenken“.

Gestern gab’s Entwarnung: Dass man in der Sache unterschiedlicher Meinung sei, tue der persönlichen Verbundenheit keinen Abbruch. Er könne nicht immer jeden glücklich machen, so der Politiker. Der Kammer-Chef meinte, der Markt gebe „für einfache Tätigkeiten“ diesen Mindestlohn nicht her.

Handwerkerbonus: Bis zu 7.000 Euro Zuschuss für Sanierung

Peter Nemeth und Hans Peter Doskozil

Zur Hauptsache: Doskozil wie Nemeth sehen zwar gute Stimmung in den Unternehmen, aber von Deutschland aus zögen dunkle Wolken auf.

Handwerkerbonus für 2020

Der Handwerkerbonus solle das regionale Bau- und Baunebengewerbe ankurbeln. Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember.

Für Arbeitsleistungen in diesem Zeitraum gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent, maximal 5.000 Euro. Wird die Energieeffizienz gesteigert, kann es bis 7.000 Euro geben. Vorerst stellt das Land insgesamt zwei Millionen Euro bereit, bei Bedarf könne aufgestockt werden, so der Landeshauptmann.

Die ausführenden Firmen müssen ihren Sitz im Burgenland haben. Den Förderantrag mit allen Rechnungen müssen die Eigentümer des Wohnobjekts bei der Landesregierung einreichen.

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