Grundbesitzer müssen Ragweed entfernen, sonst drohen Strafen

Ragweed ist eine hochallergene Pflanze, deren Pollen bei sensibilisierten Menschen Heuschnupfen verursacht sowie zu Asthma führen kann.
Geht es nach der Regierung, soll 2020 das Ragweed-Gesetz in Kraft treten, um die Ausbreitung der Pflanze einzudämmen.

Atemwegsbeschwerden, zuschwellende Augen und viele andere Allergiesymptome kann das Unkraut Ragweed bei Menschen auslösen. Die invasive Pflanze, die auch Ambrosia genannt wird, wurde von Nordamerika nach Europa eingeschleppt und findet im Burgenland einen fruchtbaren Boden. „Rund zehn Prozent der Pollenallergiker in Österreich reagieren auf Ragweed, das sind rund 100.000 Personen, die tatsächlich von starken Beschwerden betroffen sind“, sagt Uwe Berger, Leiter der Forschungsgruppe Aerobiologie und Polleninformation an der Medizinischen Universität Wien

Grundbesitzer müssen Ragweed entfernen, sonst drohen Strafen

Ausbreitung

Ragweed wächst so gut wie überall, sei es am Wegesrand oder auf Feldern. Im Burgenland soll jetzt erstmals in Österreich ein Gesetz, die Ausbreitung der Pflanze verhindern. „Ragweed ist ein besonders aggressiver Allergieauslöser und stellt für viele Menschen eine enorme Belastung dar“, sagt Umweltlandesrätin Astrid Eisenkopf, SPÖ, die das Ragweed-Gesetz auf den Weg gebracht hat.

Mit diesem werden Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Flächen frei von Ragweed zu halten. Außerdem werden Bekämpfungs- und Entsorgungsgrundsätze normiert. Auf behördlicher Ebene wird die zentrale Koordinierungsstelle gesetzlich festgeschrieben. „Unterstützt werden soll diese von fachlich geschulten Organen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Gemeinden“, erklärt Eisenkopf. Dabei soll es Ragweed-Verantwortliche geben, die die Sichtungen melden müssen. Eine Meldepflicht für die Bevölkerung wird im Gesetz nicht vorgeschrieben.

Wird Ragweed festgestellt, werden die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigte aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zur Ragweed-Bekämpfung sicherzustellen. Wird die Aufforderung ignoriert, gibt es Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 Euro. Reagiert der Grundstückseigentümer nicht darauf, kann die Behörde eine Firma beauftragen, das Unkraut zu entfernen.

Kritik

Grundbesitzer müssen Ragweed entfernen, sonst drohen Strafen

Der Ragweed-Gesetzesentwurf soll jetzt in Begutachtung geschickt werden. Die Beschlussfassung des Gesetzes im Burgenländischen Landtag soll voraussichtlich im Herbst stattfinden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Kritik kommt von der ÖVP. „Dass die rot-blaue Landesregierung unseren Bürgern und Landwirten mit Strafen droht, ist der falsche Weg. Es braucht hier konstruktive Unterstützung und Entschädigungen für den Ernteentgang“, erklärt ÖVP Agrarsprecher Walter Temmel.

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