Großhöflein: Wirbel um rumänische Wähler
Wie sehr muss man in einer Gemeinde verwurzelt sein, um bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl auch seine Stimme abgeben zu dürfen? Diese Frage führt im Burgenland vor jedem kommunalen Urnengang zu Debatten.
Wolfgang Rauter von der Liste Burgenland hat jetzt einen besonders krassen Fall aus seiner Heimatgemeinde Großhöflein aufgezeigt. Dort wurden auch 50 rumänische Saisonarbeiter ins Wählerverzeichnis eingetragen.
"Welche Motivation soll jemand haben, hier ein Wahlrecht auszuüben, der nur wenige Monate in Großhöflein lebt und unsere Sprache nicht spricht?", vermutet Rauter, damit könnte der Wahlmanipulation Tür und Tor geöffnet werden. Die Rumänen würden alle per Wahlkarte wählen und dort ihr Kreuzchen machen, wo es genehm sei, unkt Rauter, der in Großhöflein selbst fürs Bürgermeisteramt kandidiert.
Für SPÖ-Bürgermeister Oswald Kucher ist alles rechtens und Rauters Hinweis nur Wahlkampfgetöse. Immerhin: Während der Einspruchsfrist gab es keinen Protest gegen die Aufnahme der Rumänen. Die Saisonarbeiter seien wie alle EU-Bürger im Ort angeschrieben worden. Ob sie am 7. Oktober tatsächlich wählen gehen, sei ausschließlich Sache der Saisonarbeiter. Sie würden jedenfalls im Ort schlafen und hätten auch gesellschaftlichen und kirchlichen Anschluss gefunden, sieht der Ortschef die formalen Voraussetzungen erfüllt.
Zur Erklärung: Im § 17 der Gemeindewahlordnung steht, wann "Nebenwohnsitzer" wählen dürfen: Wer in einem Ort seinen wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Mittelpunkt hat, darf dort auch wählen – wobei "zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen". Das Gesetz schiebt aber auch einen Riegel vor, wenn der Aufenthalt "offensichtlich nur vorübergehend ist". ÖVP-Spitzenkandidat Thomas Ondrag glaubt, dass die Rumänen sehr wohl wussten, was sie taten und hat kein Problem mit ihrem Wahlrecht, aber "betrieben habe ich das nicht", stellt er fest. Rauter will nun, dass sich die Gemeindewahlbehörde noch einmal mit dem strittigen Fall befasst.
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