Grandits beruft gegen 15.300 Euro Strafe

Grandits beruft gegen 15.300 Euro Strafe
Nicht rechtskräftig ist die teilbedingte Geldstrafe gegen den Güssinger Bezirkshauptmann.

Von einem wissentlichen Befugnis-Missbrauch sind wir meilenweit entfernt“, hatte Verteidiger Martin Lehner von der Kanzlei Dax & Partner im Schlussplädoyer gemeint – der Schöffensenat unter Richterin Gabriele Nemeskeri legte am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt ein anderes Längenmaß an und verurteilte den Güssinger Bezirkshauptmann Johann Grandits wegen Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) zu einer Geldstrafe von 15.300 Euro, wovon die Hälfte auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird. Die Verteidigung beruft gegen das Urteil, Staatsanwalt Heinz Prinke, der einen Schuldspruch gefordert hatte, gab keine Erklärung ab.

Hätte Grandits Ende 2009 ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Meldegesetz einleiten müssen, als er erfuhr, dass in Eberau, Moschendorf und Bildein rund 40 Schüler angeblich nicht korrekt angemeldet waren (siehe Zusatzbericht )? Darüber wurde Mittwochvormittag im Saal G des Landesgerichts mehr als drei Stunden lang gestritten.

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Anfang Oktober 2009 hatte ein anonymer Brief an Behörden den Ball ins Rollen gebracht, am 12. Oktober habe der Sicherheitsdirektor wissen wollen, was da los sei. „Eigentlich sind wir nicht zuständig“, war Grandits damals überzeugt, denn laut § 22, Absatz 3 des Meldegesetzes liegt „eine Verwaltungsübertretung (...) nicht vor, wenn eine Tat (...) den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet“. Nachdem zu dem Zeitpunkt ohnehin Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dieser Causa bekannt gewesen seien, „war die Sache für mich erledigt“, rechtfertigte sich Grandits. Ober sticht Unter, Strafrecht geht vor Verwaltungsübertretung.

Stutzig machte Staatsanwalt Prinke, dass Grandits auf das Ersuchen des damaligen BH-Fremdenreferenten nach einer Weisung in dieser Sache nicht reagiert habe und der Aktenvermerk ein Jahr verschwunden war und wieder auftauchte, als die Vergehen verjährt waren.

Der Vermerk müsse unbemerkt in einen anderen Akt gerutscht sein, mutmaßte Grandits. Zudem habe damals das geplante Asylzentrum Eberau seine ganze Aufmerksamkeit beansprucht. „Jeder Akt wanderte über meinen Schreibtisch, ich hatte nicht einmal einen Stellvertreter.“ Dass Grandits den Aktenvermerk nach dem Auftauchen selbst den ermittelnden Polizisten übergeben hat, wertete Verteidiger Lehner als „schlagendstes Argument“ für die Unschuld seines Mandanten. „Sonst hätte er den Vermerk einfach verschwinden lassen.“

„Sie sind nicht der große Amtsmissbraucher“, urteilte Richterin Nemeskeri, aber er müsse gewusst haben, dass er zum Handeln verpflichtet war. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte Grandits, der von seinem Dienstgeber, dem Land, zumindest bis zur Rechtskraft des Urteils nichts befürchten muss.

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