Gesetzwidrig? Oberwarter Müllgebühr steht auf der Kippe

Müllgebühr in Oberwart
Oberwart: Erste Bescheide wegen Formalfehler aufgehoben. Entscheidung des Landesverwaltungsgericht für Anfang April erwartet.

Die im Mai 2018 von der Stadt Oberwart eingeführte Abfallbehandlungsgebühr könnte ein Nachspiel am Verfassungsgerichtshof haben. Dann nämlich, wenn das Landesverwaltungsgericht feststellt, dass die Verordnung rechtswidrig ist.

Aber der Reihe nach. Bereits die Einführung der Gebühr brachte der Stadt Kritik ein. Einzelne Bürger legten als Rechtsmittel Beschwerde gegen die entsprechende Verordnung ein. Auch die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) beteiligte sich als größter Vermieter in der Stadt daran, allerdings nur exemplarisch in insgesamt sechs Fällen.

Mittlerweile gibt es eine erste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, das in mehreren Fällen das abgabenbehördliche Vorgehen der Stadtgemeinde als „gesetzwidrig“ beurteilte. „Einzelne Bescheide wurden nicht richtig zugestellt und deshalb aufgehoben“, sagt Rechtsanwalt Claus Peter Steflitsch von der gleichnamigen Oberwarter Kanzlei, der einige Haus- oder Wohnungseigentümer vertritt. Auch bei der OSG verzeichnet man ähnliche Erfolge, wobei Obmann Alfred Kollar die Gebühr grundsätzlich infrage stellt: „Wer eine Wohnung im betreuten Wohnen hat, zahlt genauso viel wie eine dreiköpfige Familie in einem Reihenhaus – das kann nicht gerecht sein.“

Rosner bleibt gelassen

Tatsächlich kostet die Abfallbehandlungsgebühr 15 Euro pro Quartal und Haushalt, also 60 Euro jährlich. Damit haben die Bürger die Möglichkeit, ihren Müll kostenlos beim Umweltdienst Burgenland in Unterwart zu entsorgen. Geht man von rund 3.000 Oberwarter Haushalten aus, spült die Gebühr rund 180.000 Euro in die Gemeindekasse. Für Bürgermeister Georg Rosner (ÖVP) könnte das Thema unangenehme Folgen haben, auch wenn er sich im Gespräch mit dem KURIER noch gelassen zeigt: „Bei der Aufhebung der Bescheide geht es um Formalfehler bei der Zustellung, nicht um die Verordnung selbst. Wir sind zu einer Stellungnahme aufgefordert, dem kommen wir natürlich nach.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass die Verordnung an sich rechtswidrig sei: „Wir haben dafür ein Muster des Landes verwendet.“

Bei der Anwaltskanzlei Steflitsch rechnet man per Anfang April mit einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Falls die Verordnung tatsächlich rechtswidrig sein sollte, geht der Fall weiter zum Verfassungsgerichtshof. Dieser muss dann nämlich prüfen, ob die Verordnung aufzuheben ist oder nicht.

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