Gemeinnützige: Kritik an Antrag von rot-grüner Koalition
Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Entschließungsantrag des Burgenländischen Landtags außerhalb der Landesgrenzen wahrgenommen wird. Jetzt hat der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) auf einen rot-grünen Antrag für „Notwendige Reformen im Miet- und Wohnrecht“ reagiert.
Im Antrag, der Mitte November im Landtag von Rot-Grün und FPÖ beschlossen wurde, wird eine Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) verlangt, das der Landes-SPÖ ein Dorn im Auge ist.
Konkret sollen Genossenschaften für die Finanzierung von Wohnobjekten künftig nur noch „fixe Zinssätze abschließen dürfen“, Eigenmittel unverzinst „zugunsten ihrer Mieter“ einsetzen können und Banken nicht mehr an gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften beteiligt sein. Vor allem Letzteres zielt auf die zwei Banken gehörende Neue Eisenstädter ab, der das Land einen Regierungskommissär ins Haus gesetzt hat.
In einem Brief an Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf schreiben GBV-Obmann Michael Gehbauer und Verbandsdirektor Alois Feichtinger, man möchte die rot-grünen Vorschläge „sachlich, nachvollziehbar und lösungsorientiert analysieren“.
„Langfristiger Blick“
Es sei zwar zutreffend, dass variable Zinsen bei steigenden Leitzinsen zu Mehrbelastungen führen können. Aber der „für Immobilienfinanzierungen relevante langfristige Blick über 25 bis 35 Jahre“ zeige eindeutig:
„Variable Zinssätze sind im Durchschnitt günstiger als fixe“, hält die GBV Mischfinanzierungen für sinnvoller als ein pauschales gesetzliches Fixzinsgebot. Dem unverzinsten Einsatz von Eigenmitteln hält die GBV entgegen, dass ohne „moderat verzinste“ Eigenkapitalbasis weder Erhaltung noch Neubau verlässlich finanziert werden könnten.
Bankbeteiligungen hätten sich über Jahrzehnte „als stabile, kapitalstarke und fachkundige Eigentumsstrukturen erwiesen“. Ein pauschales Verbot würde „keinen erkennbaren Nutzen bringen, aber ein funktionierendes System schwächen“.
Für einen „vertiefenden Austausch“, stehe man gerne zur Verfügung, so die GBV-Spitzen zum Schluss an den Landtag.
U-Ausschuss formiert sich
Derweil sind die organisatorischen Vorbereitungen für den Untersuchungsausschuss zur Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ im Gange. In der Präsidialkonferenz wurde die Liste der Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte abgestimmt. Laut dem Büro von Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf wurde ein einstimmiger Wahlvorschlag gefasst.
Wahl am 15. Jänner
Als Verfahrensrichter wird Wolfgang Köller, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs in Pension, vorgeschlagen. Sein Stellvertreter soll Georg Nowotny, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs in Pension, werden. Für die Funktion des Verfahrensanwalts ist der Wiener Rechtsanwalt Mario Burger vorgesehen, als Stellvertreter Andreas Nödl, ebenfalls Rechtsanwalt in Wien.
Die Wahl dieser Funktionen erfolgt in der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses, die voraussichtlich am 15. Jänner stattfinden wird. Der Ausschuss wird – wie bereits jener zur Commerzialbank Mattersburg – im Kultur- und Kongresszentrum Eisenstadt tagen.
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