Geld 30 Jahre lang auf Konto abgezweigt

Raiffeisen-Burgenland-Generaldirektor Julius Marhold, Aufsichtsrat bei Waldquelle
Während die pensionierte Bankerin in U-Haft bleibt, wartet ein 32-jähriger Ex-Bankmitarbeiter auf Prozesstermin wegen Untreue.

Zwei Fälle von Untreue zweier ehemaliger Bankangestellter aus dem Bezirk Mattersburg beschäftigen derzeit die Staatsanwaltschaft bzw. das Landesgericht in Eisenstadt. Während der 32-jährige Ex-Mitarbeiter der Raiffeisenbank Pöttsching aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wurde diese für eine 58-jährige Verdächtige am Montag verlängert.
Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Petra Schweifer, bestehe bei der Verdächtigen weiterhin Tatbegehungs- und Fluchtgefahr, deshalb sei bei ihr die U-Haft bis 8. Mai ausgedehnt worden. Zur Erinnerung: Der 58-Jährigen wird vorgeworfen, die Raiffeisenbezirksbank Mattersburg um bis zu 1,2 Millionen Euro geschädigt zu haben.
Der Fall war laut dem Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB) Burgenland, Julius Marhold, im Zuge einer Bilanzerstellung nach der Pensionierung der Frau im Vorjahr aufgeflogen.

„Die Mitarbeiterin hatte hohes Vertrauen genossen, sie war seit Jahren Leiterin des Rechnungswesen“, sagt der Generaldirektor. Im Zuge von Recherchen sei man schließlich draufgekommen, dass die Frau Belege gefälscht habe. „Sie hat über Jahrzehnte Geld auf ein Konto verschoben, der Betrag hat sich über die Jahre hinweg aufgeschaukelt“, erklärt Marhold.

Ermittlungen

Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Im Fall des 32-Jährigen aus dem Bezirk Mattersburg, der laut Direktor Marhold „die Kontrollsysteme geschickt umgangen“ und die Bank in Pöttsching um 70.000 Euro geschädigt haben soll, wurde bereits Anklage eingebracht. Der Beschuldigte wurde wie berichtet im März in U-Haft genommen, weil er sich geständig und Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung zeige, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. Das Strafausmaß für beide Beschuldigte liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

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