Fingierte Gutschriften kassiert: Acht Monate bedingt

Fingierte Gutschriften kassiert: Acht Monate bedingt
Ehemalige Mitarbeiterin soll das burgenländische Versorgungsunternehmen geschädigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 38-Jährigen, die sich am Montag in Eisenstadt vor einem Schöffensenat verantworten muss, wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt. Sie soll ein burgenländisches Versorgungsunternehmen geschädigt haben.

Von 2016 bis 2018 hatte sie als Karenzvertretung in dem Unternehmen gearbeitet. Dabei soll sie Gutschriften vorgetäuscht und selbst eingestreift haben. Der Schaden: Mehr als 55.000 Euro.

„Wie haben Sie das gemacht, dass die Kunden nichts gemerkt haben“, will die Vorsitzende des Schöffensenates wissen.

Daten der Kolleginnen

Immer wieder, wenn Kolleginnen auf Pause waren, soll sich die Beschuldigte an deren Computer gesetzt und auf Kundenkonten fiktive Gutschriften eingebucht haben. Das Geld soll aber auf ihre Konten geflossen sein. Danach soll die Angeklagte die Kundenkonten aus dem Verlauf gelöscht haben.

55.000 Euro Schaden

14 Fälle wurden der Angeklagten nachgewiesen, der höchste fingierte Betrag lag bei 8.000 Euro. Für die Überweisungen soll die Beschuldigte mit den Benutzerkürzeln der Kolleginnen agiert haben. Deshalb seien diese auch anfangs unter Verdacht gestanden. „Das tut mir auch sehr leid.“

„Wurden die Kunden nun selbst geschädigt“, will die Richterin wissen. „Nein“ erklärt ein Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens. „Die Kunden hatten niemals Anspruch auf diese Gutschrift.“ Geschädigter war ausschließlich das Versorgungsunternehmen.

Aufgeflogen

Aufgeflogen waren die Malversationen, nachdem die Beschuldigte einmal die fiktive Gutschrift nicht gelöscht hatte. Ein Kunde hatte sich gemeldet, weil ihm das erhoffte Guthaben nicht überwiesen worden war.

Schaden zurückgezahlt

Immer wieder bricht die Beschuldigte in Tränen aus, als sie mit den Vorwürfen konfrontiert wird. Sie habe als Alleinerzieherin finanzielle Probleme gehabt. Um eine Wohnung für sich und ihr Kind mieten zu können, habe sie eben diesen Überweisungen getätigt. Mittlerweile habe sie wieder einen Job. Den Schaden hat sie bereits zurückgezahlt.

Nichtigkeitsbeschwerde

Ihr Verteidiger plädiert für eine Diversion. Daraus wird nichts. Das Gericht spricht die 38-Jährige des schweren gewerbsmäßigen Betruges schuldig, das Urteil lautet acht Monate bedingt.

Als mildernd wird das reumütige Geständnis und die vollkommene Schadenswiedergutmachung gewertet. Erschwerend seien die mehrfachen Angriffe und der lange Deliktszeitraum.

Der Verteidiger meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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