Feuerwehrkommandant will keinen "Wahlkampf"
Was in anderen Bundesländern schon gesetzlich verankert ist, soll nun auch im Burgenland festgeschrieben werden: Die Feuerwehr-Mitglieder sollen ihre Kommandanten selbst wählen können. Das ist eine zentrale Neuerung bei der geplanten Reform des aus dem Jahr 1994 stammenden Feuerwehrgesetzes. Ob die Florianis diese Mitsprache wollen, können sie ab 15. November anonym per Online-Votum kundtun. "Die Mitglieder sollen den Ortsfeuerwehrkommandanten wählen können, diese die Bezirksfeuerwehrkommandanten und diese wiederum den Landesfeuerwehrkommandanten", erläuterte der zuständige politische Referent, LH-Vize Hans Tschürtz (FPÖ). Das Ergebnis der Abstimmung soll Mitte Jänner 2017 vorliegen und ist für Tschürtz "bindend".
Kein "Ablaufdatum"
Auch die Funktionsdauer soll bei der Umfrage festgelegt werden. Derzeit hat ein Feuerwehrkommandant kein vorgeschriebenes "Ablaufdatum". Er oder sie bleibt bis zum freiwilligen Rücktritt oder bis zu einem Misstrauensvotum. Nur der Landesfeuerwehrkommandant ist befristet, Alois Kögl wurde noch von der rot-schwarzen Regierung für fünf Jahre bestellt (im Gesetz steht das nirgends), sein Kommando endet Ende November 2019.
Was aber hält der seit 2009 amtierende Chef von rund 17.000 Florianis von den Vorschlägen? Die Umfrage sei mit dem Landesfeuerwehrverband abgesprochen und man sei im Vorfeld auch eingebunden gewesen, bei der Art der Umsetzung gebe es aber unterschiedliche Zugänge. So sollten laut Alois Kögl nicht schon 10- oder 12-Jährige, sondern nur aktive Feuerwehrleute ab 16 Jahren und Reservisten mitstimmen dürfen und die Unterlagen sollten direkt an die einzelnen Kameraden gehen und nicht von den Kommandanten verteilt werden.
Fragezeichen
In der Sache selbst meint Kögl unmissverständlich: Das Feuerwehrgesetz "ist nicht unser Hauptproblem", zumal man in der Praxis ohnehin längst die demokratische Mitbestimmung lebe. Im geltenden Feuerwehrgesetz (§ 19, Abs. 2) steht zwar, dass der Ortskommandant "aufgrund eines Vorschlages des jeweiligen Bürgermeisters ernannt" werde und die Florianis davor nur "Gelegenheit zur Äußerung" haben. Aber de facto würde der Ortschef in "99,9 Prozent der Fälle" den Kandidaten der Wehr ernennen.
Mit der Gesetzesänderung werde demnach nur festgeschrieben, was ohnehin längst praktiziert werde, aber LandeskommandantKögl fragt sich, "ob sich die Bürgermeister das gefallen lassen". Und er wisse, dass die überbordende Bürokratie vielen Kameraden das Ehrenamt verleide, denn "wegen eines Feuerwehrgesetzes geht niemand zur Feuerwehr." Und wenn die Kommandanten künftig auch noch wahlkämpfen müssten, höre sich der Spaß endgültig auf...
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