Feuerwehr: Landeskommandant bekommt Direktor zur Seite gestellt
2021 steht allen 317 Feuerwehren des Landes ein Wahljahr ins Haus. In diesem Jahr werden die neuen Kommandanten der Ortsfeuerwehren gewählt, erstmals nach dem Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes. So lautet der Plan, der am Donnerstag von Landesvize Johann Tschürtz mit Ewald Schnecker (SPÖ) und FPÖ-Klubobmann Geza Molnar bei der Präsentation des neuen Gesetzes vorgestellt wurde. Verzögert hatte sich das Gesetz deshalb, weil die Datenschutzgrundverordnung eingearbeitet werden musste.
Die Eckpunkte
Die wichtigste Änderung betrifft die demokratische Einbindung aller Feuerwehrmitglieder. 2021 werden erstmals alle Ortskommandanten von der Mitgliedersammlung in geheimer Wahl bestimmt. Diese wählen dann die Abschnitts- und Bezirkskommandanten, alle Chefs mit ihren Stellvertretern zusammen bestimmen in weiterer Folge den obersten Feuerwehrmann des Landes, derzeit ist das Alois Kögl. Künftig wird dem Landesfeuerwehrkommandanten aber ein Direktor zur Seite gestellt. Dieser wird von der Regierung bestimmt und soll behördliche Aufgaben übernehmen. Alle Funktionsperioden sind auf 6 Jahre beschränkt, eine Wiederwahl ist möglich.
Eine weitere Änderung betrifft die Finanzen: Künftig ist eine ordnungsgemäße Rechnungslegung vorgeschrieben und der Prüfungsausschuss der Gemeinde kann Einsicht nehmen. Ortskommandanten können bis zu einem Betrag von 5.000 Euro selbst entscheiden, bei Beträgen bis zu 10.000 Euro ist das örtliche Kommando in der Verantwortung und ab 10.000 Euro muss der Beschluss in der Mitgliederversammlung gefasst werden. Ebenfalls neu ist die Anhebung des maximalen Alters für den Aktivstand, das von 65 auf 70 Jahre erhöht wurde.
Reaktionen
Tschürtz und Schnecker loben das Gesetz, weil „demokratische Strukturen verankert und die Tätigkeit sowohl der Mitglieder als auch der Kommandanten aufgewertet wird“. Auch deshalb, weil künftig etwaige Haftungsfragen klarer als bisher geregelt sind: „Das ist ein Gesetz von und für die Feuerwehr“, betonten die beiden.
Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl bestätigt das, spricht im KURIER-Gespräch aber auch von „Kompromissen die wir, aber auch die Politik eingehen musste“. Insgesamt sei die Zusammenarbeit aber „gedeihlich“ gewesen.
Einer dieser Kompromisslösungen ist die neue Funktion des Feuerwehrdirektors, der von der Politik bestellt wird. Allerdings konnte die Landesregierung bisher vorgeschlagene Landeskommandanten ablehnen, künftig ist das aufgrund der gewählten Funktion nicht mehr möglich.
Kögl, dessen Periode im November endet, lässt offen, ob er bis zum Inkrafttreten des Gesetzes per Jänner 2020 oder bis zur ersten Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten im Jahr 2022 im Amt bleiben will. Die Politik habe ihn zwar darum gebeten, aber er sei kein Sesselkleber.
Kögl betont, dass „das Freiwillige Feuerwehrwesen nur überzeugt und nicht sanktioniert werden kann“. Deshalb werde es während der Begutachtungsfrist Informationsveranstaltungen von Nord bis Süd geben. Bis dahin wurde ein Stillhalteabkommen vereinbart, was Kritik am neuen Gesetz betrifft. Kögl: „Keiner geht wegen dem Gesetz zur Feuerwehr, sondern wegen der Aufgabe. Das Gesetz ist den Mitgliedern egal, solange es nicht politisch wird.“
Feuerwehrgesetz: Fahrplan bis 2022
Das Gesetz wird im Sommer 2019 in die Begutachtungsphase gehen, soll im Spätherbst im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die ersten Wahlen der Ortsfeuerwehrkommandanten im Rahmen von Mitgliederversammlungen sollen 2021 im Zeitraum von einigen Monaten über die Bühne gehen.
2022 soll denn beim Landesfeuerwehrtag zum ersten Mal der neue Landesfeuerwehrkommandant von allen Kommandanten gewählt werden.
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