Familie Gjoni: Vater darf in Österreich arbeiten

Familie Gjoni: Vater darf in Österreich arbeiten
SOS Mitmensch – Eine Sicherheitsbescheinigung genehmigt den Aufenthalt für sechs Monate.

Einen Teilerfolg konnte SOS Mitmensch nun im Fall der Flüchtlingsfamilie Gjoni erzielen – der KURIER hat ausführlich berichtet.

Vater Albert durfte mittels Sicherungsbescheinigung legal aus dem Kosovo nach Österreich einreisen. "Diese ist für sechs Monate befristet, er hat Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb bekommen", erläutert Rainer Klien von SOS Mitmensch im KURIER-Gespräch. Vor allem Volksanwältin Terezija Stoisits habe sich der Thematik verstärkt angenommen und sich resolut dafür eingesetzt.

"Wir haben bereits 2011 angesucht, damals hat die Botschaft in Skopje jedoch abgelehnt", betont Klien. "Der Anfang ist gemacht. Durch diese Genehmigung gilt er als Arbeitsmigrant und nicht mehr als Asylwerber."

Rückblick

Im Dezember 2004 war die Familie aus dem Kosovo nach Österreich geflüchtet und hatte in Wolfau eine neue Heimat gefunden, war bestens in das Dorfleben integriert. Der Asylantrag war jedoch negativ ausgefallen, ebenso Berufungen und Beschwerden. Im August 2010 erfolgte schließlich die Rückkehr in den Kosovo. Die drei ältesten Kinder (Rajmond, Linda und Eduard) durften mittels Schüler-Visa zurück ins Burgenland, um ihre Ausbildung fortsetzen zu können. Im SOS Kinderdorf Pinkafeld wurden sie untergebracht.

"Bis Dezember darf Albert Gjoni bleiben, dann muss er zurück in den Kosovo. Dann beginnt das Prozedere von vorne", sagt Klien. Mutter Lumturije und die jüngste Tochter Lisa müssen indes im Kosovo ausharren. "Wir versuchen auch sie nach Österreich zu bringen", betont Klien.

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