Herbert Schütz (li.) stand bei FPÖ-Chef Hans Tschürtz lange hoch im Kurs

© /Thomas Orovits

Politischer Rosenkrieg

Ex-Blauer Herbert Schütz bekämpft den Rauswurf aus der FPÖ vor Gericht

Prozess: Vergleichsversuch ist gescheitert

von Thomas Orovits

02/03/2017, 06:00 AM

Jahrelang schien Herbert Schütz ein Glücksfall für die FPÖ, ein Triple-A für die händeringend nach reputierlichem Personal suchende Partei. Mittlerweile liefern einander der Dreifach-Akademiker und die Blauen einen Scheidungskrieg. Der bis dato letzte zivilrechtliche Akt ging am Donnerstag im Bezirksgericht Eisenstadt vonstatten. Der Mattersburger Ex-Bezirksparteichef Schütz bekämpft seinen Parteiausschluss vom Juli 2015. Der Landesparteivorstand hatte ihm nach der Landtagswahl parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. So habe Schütz, dem eine Stimme für den Einzug in den Landtag fehlte, gegen den Parteiwillen die Neuauszählung der Stimmen verlangt. Schütz: "Es gab keine Ausschlussgründe."Richterin Susanne Hitzel gab sich Mühe, einen für beide Seiten gesichtswahrenden Vergleich zustande zu bringen. "Sie riskieren, dass am Schluss steht, dass alles richtig war, was die FPÖ gemacht hat – das wäre für Sie blöder als ein Vergleich", redete sie Schütz zu. Der konnte aber mit einer Formulierung "nicht leben", die bloß die Möglichkeit eines nicht korrekten Ausschlussverfahrens in den Raum stellte. Zu mehr waren aber FPÖ-Landesparteisekretär Christian Ries und Anwalt Johannes Hübner nicht bereit. Sonst würde man die Schiedsgerichte von Landes- und Bundes-FPÖ ja "desavouieren", die Schütz ausgeschlossen hatten. Also musste Hitzel der Frage nachgehen, ob Schütz frist- und formgerecht gegen den Rauswurf berufen hat. Er sagt ja, die FPÖ nein. Ein Parteikollege habe das Kuvert von Schütz in den Postkasten der FPÖ-Zentrale geworfen, die Sekretärin beteuert, nie eins gefunden zu haben. Auf eine FPÖ-Mitgliedschaft lege er jetzt gar keinen Wert mehr, versichert Schütz. In der FPÖ vermutet man, er wolle "einen Fuß in der Tür haben", denn wählbar wäre er auch als einfaches Mitglied. Das Urteil folgt schriftlich.

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