"Er hätte überleben können"

Der Tod von Bürgermeister Daniel Neubauer beschäftigt nun auch die Justiz
Bürgermeister starb nach Routineeingriff. Primar sieht beteiligte Ärzte in der Pflicht.

Der plötzliche Tod des 49-jährigen Bürgermeisters Daniel Neubauer sorgte in seiner Heimatgemeinde, im südburgenländischen Neuberg, für tiefe Betroffenheit. Kurz vor seinem 50. Geburtstag starb der ÖVP-Politiker im März an den Folgen einer Blinddarmoperation. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen acht Ärzte des Krankenhauses Güssing. Ein Chirurg musste sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

"Es geht in erster Linie um die Aufklärung. Wie konnte es dazu kommen, dass ein fitter, mitten im Leben stehender Mann nach einem Routineeingriff stirbt?", fragt Staatsanwältin Petra Schweifer. Dem 54-jährigen Chirurgen wirft die Anklage nicht nur vor, die falsche Operationsmethode angewandt zu haben. "Es wurde auch verzögert reagiert."Der Arzt bekannte sich nicht schuldig. Dass akute Lebensgefahr bestanden habe, sei nicht sofort klar gewesen. Er sei sich nicht sicher gewesen, ob der Patient innere Blutungen habe. Weitere Untersuchungen wurden gemacht.

Neubauer wurde am Abend des 16. März wegen Schmerzen operiert, der Eingriff erfolgte laut Sachverständigem "de lege artis" (nach allen Regeln der Kunst, Anm.). Doch in der Nacht verschlechterte sich der Zustand des Patienten.

120 Minuten

Rund 120 Minuten sind laut Anklage verstrichen, bis mit der zweiten Operation begonnen wurde. Weil der Patient ansprechbar war, habe er sich für den minimal-invasiven Eingriff (mit kleinsten Verletzungen, Anm.) entschieden, sagt der Beschuldigte. Auch der Anästhesist habe deshalb keine Bedenken geäußert.

Während des zweiten Eingriffs fiel der Blutdruck des Bürgermeisters rapide, er musste reanimiert werden. Der Primar, er ist nun auch ärztlicher Leiter des Krankenhauses, wurde gegen 4 Uhr Früh gerufen, obwohl er dienstfrei hatte. "Als ich eintraf, war es schon zu spät. Mir ist bis heute nicht klar, warum alle beteiligten Ärzte nicht früher reagiert haben", sagt der Primar. Liege der Verdacht einer inneren Blutung vor, "müssen alle Alarmglocken schrillen". "Wäre eine Stunde früher reagiert worden, hätte alles anders ausgeschaut. Dann hätte der Patient mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent überlebt."

Der Bruder des Toten, Bernhard Neubauer, ist aufgebracht. "Ich will, dass so ein Fehler nie wieder passiert. Es ist ein unschuldiger Mensch gestorben. Das wäre beim heutigen Stand der Medizin nicht nötig gewesen." Karl Kührer, politischer Wegbegleiter, wünscht sich nur eines: "Ich hoffe auf ein gerechtes Urteil."

Der Sachverständige änderte bei der Verhandlung sein Gutachten ab. Dass zuerst die minimal-invasive Operationsmethode gewählt wurde, stelle keinen Fehler mehr da. Vielmehr seien die falsche Einschätzung des Kreislaufzustandes sowie die Zeitverzögerung ausschlaggebend gewesen.

Der Prozess wurde am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein weiteres Gutachten soll eingeholt werden.

Laut dem Geschäftsführer der Burgenländischen Krankenanstalten (Krages), Rene Schnedl, versieht der beschuldigte Chirurg weiter Dienst im Krankenhaus. "Solange keine Vorsätzlichkeit vorliegt, sieht das Dienstrecht auch keine Kündigung vor", erklärt Schnedl. Der Arzt habe sich zudem "weder vor dieser Operation noch danach" etwas zu Schulden kommen lassen.

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