Enteignung: Sechs Wochen Zeit für Reaktion
Die Verhandlung zur "Enteignung von Grundflächen" im Zusammenhang mit der Umfahrung Schützen am Gebirge verlief am Mittwoch im Eisenstädter Landhaus recht turbulent: Nachdem ein Anwalt des beobachtenden Umweltdachverbandes den Verhandlungsführer – einen Spitzenbeamten der Landesverwaltung – wegen Befangenheit abgelehnt hatte, wurde der Anwalt seinerseits später vom Verhandlungsführer des Saales verwiesen. Der Anwalt hatte argumentiert, der Beamte könne als Landesbediensteter nicht die nötige Distanz aufbringen, weil sein Dienstgeber im Streit zwischen Land und Grundeigentümern zugleich Partei sei.
In der Sache selbst wurde vertagt. Den enteigneten Grundeigentümern wurde eine sechswöchige Frist eingeräumt, um Stellung zu den am Mittwoch präsentierten Gutachten zu nehmen und Beweisanträge zu stellen, erklärte deren Rechtsvertreter Lothar Stix auf KURIER-Anfrage. Das Land hatte insgesamt sechs Gutachten vorgelegt, zwei Sachverständige wurden von der Gegenseite abgelehnt. Unverrückt bleiben die Fronten auch in der zentralen Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Während die Grundeigentümer eine UVP fordern und mit der "Qualität der Straße" argumentieren, steht das Land auf dem Standpunkt, eine UVP sei erst ab einer Straßenlänge von zehn Kilometern nötig.
Das Land wollte sich zu einem "laufenden Behördenverfahren" nicht äußern.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuerst den vom Land ausgestellten Wasserrechtsbescheid und dann die Bescheide zur Enteignung der Grundeigentümer aufgehoben. Die im Dezember 2014 eröffnete 5,2 Kilometer lange Straße um 18,3 Millionen Euro führt damit faktisch über private Grundstücke. Die Verhandlung am Mittwoch war ein erster Versuch des Landes, diesen Umstand zu ändern.
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