Wie man dieser – heute für den Laien nicht mehr ausnahmslos auf den ersten Blick erkennbaren – Besonderheit der Eisenstädter Parklandschaft am besten gerecht wird, war in der Vorwoche Thema eines dreitägigen Symposiums zu Pflege, Erhaltung und Zukunft von Landschaftsgärten. Veranstaltet vom „Verein Freunde des Eisenstädter Schlossparks“, der seit seiner vom Eisenstädter Arzt Franz Prost betriebenen Gründung 1987 selbst maßgeblich dazu beigetragen hat, zentrale Bestandteile des Parks zu retten, vom Leopoldinentempel bis zum historischen Wegenetz. In der Verantwortung stehen aber in erster Linie Esterhazy und Freistadt Eisenstadt, die ihre Zusammenarbeit jüngst auf neue Beine gestellt haben. Die gemeinsame GmbH muss personell und finanziell aber erst dotiert werden.
Schon diese nicht immer ganz reibungsfreie Parallelaktion lässt erahnen, dass der Schlosspark unterschiedlichen Kräften ausgesetzt ist.
Also wie verfahren mit der rund 50 Hektar großen Anlage, die nach Meinung von Symposiumsteilnehmern immer noch „eine der bedeutendsten Parklandschaften Österreichs ist“?
Brigitte Mang, viele Jahre Chefin der Österreichischen Bundesgärten und seit 2017 Direktorin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, zu der das gleichnamige Gartenreich samt Schlössern in Sachsen-Anhalt gehört, sieht im Denkmalschutz die beste Lebensversicherung für den Schlosspark. Sie habe gute Erfahrungen damit gemacht, der Park würde dadurch keineswegs unter einen Glassturz gestellt, will sie einschlägige Bedenken zerstreuen. Gerade im sich selbst überlassenen Waldgebiet im nordöstlichen Teil des Parks seien gärtnerische Arbeiten sogar geboten.
Auch Mang muss mit Vorgaben arbeiten, das Gartenreich Dessau-Wörlitz gehört seit dem Jahr 2000 zum Weltkulturerbe der UNESCO. Was sie am Eisenstädter Park fasziniert, ist „die Überlagerung mehrerer Schichten“ vom 16. bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in welcher der Schlosspark die bis heute sichtbare Gestalt erhalten hat.
Das Bundesdenkmalamt bemüht sich seit Jahren um eine Unterschutzstellung des Parks. Der Schlosskomplex und alle Bauten im Schlosspark stehen zwar unter Denkmalschutz, nicht aber die Flächen samt Bäumen, Wegen und Teichen dazwischen.
Dabei gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten eine gesetzliche Handhabe dafür, erläutert Gerd Pichler, im Bundesdenkmalamt für historische Gärten und Parkanlagen verantwortlich: Im Anhang zum Denkmalschutzgesetz sind österreichweit 56 Parks aufgelistet, die „auch hinsichtlich jener Teile, die aus gestalteter Natur bestehen, Denkmale und somit Angelegenheiten des Denkmalschutzes“ seien. Allerdings nur, wenn die Eigentümer zustimmen. Von den vier burgenländischen Kandidaten steht nur Kittsee unter Schutz; Draßburg, Halbturn und Eisenstadt nicht.
Was sagt Esterhazy als Eigentümer des Parks in Eisenstadt dazu? „Nach Auslaufen des Pachtvertrages dieses Jahr (Esterhazy und Eisenstadt verlängern die Zusammenarbeit um weitere 30 Jahre und gründen eine GmbH, wie oben erwähnt; Anm. d. Red.) haben wir mit der Bestandsaufnahme der Liegenschaft samt Pflanzen, Gebäuden, Wegen gerade erst begonnen. Im Augenblick ist es noch zu früh, um über den Denkmalschutz des Parks nachzudenken.“
Der Park
Als Graf Nikolaus Esterházy 1622 die Herrschaft Eisenstadt erhielt, fand er einen Nutzgarten vor. Im Laufe der Jahrhunderte wuchs die Fläche und wechselten die Stile: Von rasterförmig angelegten Wegen und geometrischen Zierbeeten des Frühbarock bis zum englischen Landschaftsgarten.
8.000 Bäume befinden sich im 50 Hektar großen Park, der mittlerweile weitgehend eingezäunt, aber immer noch frei zugänglich ist. Esterhazy, Stadt und ein Verein erhalten die Anlage.
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