Mehr Burgenländer sollen Wohnbauförderung erhalten

Mehr Burgenländer sollen  Wohnbauförderung erhalten
Die neue Verordnung gilt für alle Anträge ab dem 1. September 2018, spezieller Bonus für Erhalt alter Streckhöfe

Dieses Haus wurde auf ein breites Fundament gestellt: Alle fünf im Landtag vertretenen Parteien haben am Freitag in Eisenstadt das neue Wohnbauförderungsgesetz präsentiert, das für alle Förderansuchen ab 1. September 2018 gelten soll. „Das ist nicht mein Gesetz“, sagte LH Hans Niessl, sondern „alle waren dabei“. Das erklärte Ziel: Mehr Burgenländer sollen in den Genuss der Förderung kommen, zuletzt schauten Teile des Mittelstands durch die Finger. Um den Bezieherkreis auszuweiten, werden deshalb die Einkommensgrenzen angehoben. Das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen steigt von derzeit 62.500 auf 68.000 Euro. Auch die Förderung wird angehoben und gestaffelt, bei einer Wohnnutzfläche von bis zu 150 von derzeit 40.000 auf 51.000 Euro. Der Kindersteigerungsbetrag wächst von 11.000 auf 12.000 Euro je Kind bis zu 16 Jahren.

Was das in der Praxis bedeutet, erläuterte Niessl an einem Beispiel: Eltern mit zwei Kindern unter 16 Jahren und einem Jahresnetto von knapp 36.400 Euro können bei einer Wohnnutzfläche von 160 im Ortskern und einer Energiekennzahl von 35 kWh/ künftig in Summe mit 87.400 Euro Wohnbauförderung für die Errichtung des Eigenheims rechnen (bisher: 70.000).

Gestaffelte Zinssätze

Unterstützt werden soll auch Bauen, das Bodenverbrauch minimiert. Dafür fällt der Ortskernzuschlag, der sich nicht bewährt habe. Wer ein altes, baufälliges Haus abreißt und an dessen Stelle ein neues errichtet oder eine Baulücke im Ortsverband schließt, kann bis zu 16.000 Euro zusätzlich bekommen. Für umfassende Sanierungen werden bis zu 80.000 Euro lockergemacht und der Erhalt typisch burgenländischer Streckhöfe, die vor 1920 errichtet wurden, wird zusätzlich dazu mit einem 25-prozentigen Zuschlag honoriert.

Die Laufzeit der Darlehen wird von 27,5 auf 30 Jahre angehoben, die Verzinsung liegt in den ersten zehn Jahren bei 0,7 Prozent, in den zweiten bei einem Prozent und im letzten Drittel der Rückzahlung bei zwei Prozent.

Mit diesen Maßnahmen solle das Burgenland auch beim Einfamilienhaus wieder die beste Wohnbauförderung aller Bundesländer bieten, so Niessl (beim genossenschaftlichen Wohnbau sei man schon top). Und durch den gesicherten Rückfluss aus den Darlehen sei die Wohnbauförderung auch für die nächste Generation gesichert.

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