Eine Verschnaufpause im Beihilfeverfahren
Im schier endlosen Streit zwischen der EU-Kommission auf der einen und Land Burgenland sowie Republik auf der anderen Seite hat Österreich einen Etappensieg errungen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die EU-Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof ihre Klage gegen Österreich wegen Vertragsverletzung zurückgezogen. Damit sei klargestellt, dass für die Republik und in weiterer Folge fürs Burgenland "keine Strafzahlungen anfallen können", zeigte sich Landeshauptmann Hans Niessl, SPÖ, in einer ersten Reaktion erleichtert.
Beihilfe
Zur Erklärung: Nach dem Verkauf der Bank Burgenland um 100,3 Millionen Euro an die Grazer Wechselseitige (Grawe) im Frühjahr 2006 hatte das unterlegene ukrainische Bieterkonsortium, das 155 Millionen Euro auf den Tisch legen wollte, in Brüssel Beschwerde eingelegt. Die EU-Kommission entschied 2008, der geringere Kaufpreis komme einer unerlaubten Beihilfe an die Grawe gleich und das Land müsse die Differenz von den Grazern zurückfordern.
Dagegen zogen wiederum Land, Republik und Grawe vors EU-Gericht. Dort steht eine Entscheidung aus, das Verfahren liegt in der ersten Instanz. Ob der niedrigere Kaufpreis als unerlaubte Beihilfe gilt, ist damit also weiter ungeklärt.
Treuhandkonto
Worauf bezieht sich die jetzige Entscheidung der EU? Die Kommission hatte argumentiert, die Klage aus Österreich habe keine aufschiebende Wirkung, sprich: Das Land müsse das Geld von der Grawe sofort zurückfordern. Ansonsten drohe eine Vertragsverletzung, die dem Land neben dem internationalen Imageschaden auch empfindliche Pönalezahlungen eingebrockt hätte.
Um dem zu entgehen, hat die Grawe im heurigen März 41,5 Millionen Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen (der KURIER berichtete). Jenen Betrag, den das Land von den neuen Bank-Burgenland-Eigentümern verlangen müsste. Mit Zinsen dürften es rund 49 Millionen Euro sein. Die Grawe "friert" die "Beihilfe" quasi ein, bis das Gericht entschieden hat - die EU war mit dieser Lösung zufrieden.
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