Ein Drittel der Betriebe arbeitet nicht nach Vorschrift

Ein Mitarbeiter zeigt am 15.02.2013 im Landeslabor Berlin-Brandenburg Proben, die auf Anteile von Pferdefleisch untersucht werden sollen. Nachdem in mehreren europäischen Ländern Rinderhack mit beigemischtem Pferdefleisch gefunden wurde, überprüft das Landeslabor nun mehrere Proben auf die DNA von Pferden. Foto: Florian Schuh/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die häufigsten Verstöße gab es im Hygienebereich.

2189 Betriebsüberprüfungen haben die Lebensmittelinspektoren im Vorjahr im Burgenland durchgeführt. Die Bilanz: Bei knapp einem Drittel der Unternehmen wurden einschlägige Verstöße festgestellt, berichtet Gesundheitslandesrat Peter Rezar (SP). Vier Betriebe mussten gesperrt werden, drei der gezogenen Proben wurden als gesundheitsschädlich bewertet.

Die häufigsten Verstöße gab es im Hygienebereich – etwa wegen schlecht gereinigter Räumlichkeiten, mangelhafter Ausstattung sowie teilweise fehlenden Personalhygieneeinrichtungen. „Die meisten Beanstandungen waren geringfügig und konnten oft schon im Lauf der Kontrollen behoben werden“, meint Rezar.

2012 erstattete die Lebensmittelaufsicht im Burgenland 148 Verwaltungsstrafanzeigen, drei Anzeigen beschäftigten das Gericht. Derzeit sind acht Lebensmittelinspektoren tätig.

Motten im Teig

Oft würden sich Konsumenten auch direkt an die Lebensmittelaufsicht wenden, so die Leiterin Maria Schiechl: „Zum Beispiel hatten wir eine Parteienbeschwerde, wo Motten in Teigwaren waren, wir hatten Milchprodukte mit Formalingeschmack und einen Metallstift in einem Faschingskrapfen.“ Aber auch Reis mit Reinigungsmittelgeruch und Brot mit Ameisen beschäftigte im Vorjahr die Inspektoren. In Vergangenheit hatte man es auch schon mit einem Drahtstück in einem Brot, lebenden Würmern in Schokolade mit Nüssen und mit einem Fertiggericht samt einem gebrauchten Kaugummi darin zu tun.

Die amtlichen Kontrollen der Betriebe erfolgen grundsätzlich unangemeldet auf der Grundlage eines Revisions- und Probenplans, bei Parteienbeschwerden oder wenn die letztmalige Kontrolle Anlass zu Beanstandungen gegeben hat.

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