Ab 22 Uhr: Ein bisschen weniger Bling-Bling in Eisenstadt

Ab 22 Uhr: Ein bisschen weniger Bling-Bling in Eisenstadt
Lichtverschmutzung soll per Verordnung eingedämmt werden. Erstmals in Österreich, heißt es aus dem Eisenstädter Rathaus. Was ab 22 Uhr alles abgedreht werden muss.

Zusammenfassung

  • Eisenstadt plant eine Verordnung zur Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung, die ab 1. Juni in Kraft treten soll.
  • Die Verordnung verbietet Beleuchtung von Werbung und Fassaden zwischen 22 und 6 Uhr, mit Ausnahmen für bestimmte Betriebe und Sicherheitsbeleuchtungen.
  • Frühere Maßnahmen wie die Umstellung auf vollabgeschirmte LED haben bereits zur Reduzierung von Streulicht beigetragen.

In Eisenstadt soll es ab 1. Juni finsterer werden – ein bisschen zumindest.

Die Landeshauptstadt will die Regeln für nächtliche Beleuchtung verschärfen, um einen kleinen Beitrag gegen die Lichtverschmutzung zu leisten. 

Die entsprechende ortspolizeiliche Verordnung soll am kommenden Montag auf Initiative der regierenden Volkspartei im Gemeinderat beschlossen werden.

Weil die Stadt danach noch die Bevölkerung und Unternehmen informieren will und das Land als Aufsichtsbehörde zustimmen muss, tritt die Verordnung erst in gut zwei Monaten in Kraft. Verstöße können dann mit bis zu 1.100 Euro geahndet werden.

Nachdem auch im rot-grünen Regierungspakt eine Reduzierung der Lichtverschmutzung angestrebt wird, geht man im türkisen Eisenstädter Rathaus nicht davon aus, dass sich das Land gegen die Verordnung querlegt.

Was in der Verordnung steht?

Die Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten ist zwischen 22 und 6 Uhr grundsätzlich untersagt. Keine Regel ohne Ausnahme: Lokale und andere Betriebe, die nach 22 Uhr geöffnet haben, dürfen während der Öffnungszeiten auch beleuchtet sein.

Anstrahlungen müssen so ausgerichtet sein, dass mindestens 90 Prozent des Lichts auf das angestrahlte Objekt treffen.

Es darf nur warmweißes Licht mit maximal 3.000 Kelvin verwendet werden.

Beleuchtete Filmsequenzen sind nicht zulässig, Textdarstellungen dürfen nicht blinken oder flimmern.

Ausnahmen gibt es auch für Sicherheitsbeleuchtung, Sportveranstaltungen oder historische Gebäude, wie das Schloss Esterhazy.

Schaufenster dürfen weiter leuchten

Auf Nachfrage des KURIER im Rathaus heißt es am Freitag, Schaufensterbeleuchtungen seien davon nicht betroffen, es gehe um Licht, das gen Himmel gerichtet sei. 

Auch Straßenlaternen und alle anderen Lichter, die der Sicherheit dienen, sind von der Verordnung ausgenommen. Treffen könnte sie aber allzu opulente und blinkende Weihnachtsbeleuchtungen von Privathäusern.

Die Verordnung, mit der Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP) „die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen“ möchte, ist nicht die erste Maßnahme der Freistadt gegen Lichtverschmutzung. 

2019 wurde die öffentliche Beleuchtung auf vollabgeschirmte LED umgestellt, um Streulicht zu reduzieren. In der Nacht werden sie zudem abgesenkt. Ab 22 Uhr gänzlich ausgeschaltet wurde zuletzt die städtische Weihnachtsbeleuchtung.

„Messungen zeigen, dass LED-Umstellung und gezielte Abschaltungen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Nacht leisten“, sagt Astrophysiker Stefan Wallner. Das Zentrum für Public Health der Med-Uni Wien und ein internationales Forschungsteam haben Studien über die schädlichen Auswirkungen der Lichtverschmutzung durchleuchtet. Tenor: Zu viel künstliches Licht in der Dunkelheit kann den Biorhythmus beeinträchtigen.

Die Eisenstädter Grünen werden aller Voraussicht nach zustimmen, heißt es von Klubobfrau Samara Sánchez Pöll. SPÖ-Klubchef Christoph Fertl bemängelt, der Vorschlag sei „zu abrupt“ gekommen, und will längere Übergangsfristen. 

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