Drei Mandatare vor Auslieferung
Landtagspräsident Gerhard Steier (SPÖ) hat in der Karwoche unangenehme Post bekommen: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt begehrt vom Landtagspräsidium die Auslieferung dreier Abgeordneter – darunter Steier selbst –, um sie befragen zu können. Wie der KURIER berichtete, wird gegen den Siegendorfer Ex-Bürgermeister Steier und fünf weitere (Ex)-Ortschefs wegen des Verdachts von Scheinanmeldungen ungarischer Schüler ermittelt.
Der Immunitätsausschuss des Landtags muss sich am Donnerstag mit dieser heiklen Causa befassen. Im siebenköpfigen Gremium hat die SPÖ vier und die ÖVP drei Vertreter, Vorsitzender ist Werner Gradwohl (ÖVP). Neben Steiers Immunität soll auch die der Abgeordneten Manfred Kölly (Liste Burgenland, Bürgermeister in Deutschkreutz) und Josef Loos (SPÖ, Ex-Bürgermeister in Illmitz) aufgehoben werden. Alle drei Mandatare weisen die Vorwürfe auf KURIER-Anfrage strikt zurück und erklären die anonymen Anzeigen mit dem beginnenden Gemeinderatswahlkampf.
Sechs Fälle
Weiters im Visier der Staatsanwaltschaft befinden sich aktuelle oder frühere SPÖ-Ortschefs von Andau, Pamhagen und Rechnitz. Alle Genannten stehen im Verdacht des Amtsmissbrauchs nach § 302, Abs. 1 StGB. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Laut anonymen Anzeigen sollen Steier und mehrere Gemeindemitarbeiter in den Jahren 2006 bis 2011 zumindest zwei – namentlich bekannte – ungarische Schüler nur zum Schein in Siegendorf angemeldet haben. Ähnlich lauten die Vorwürfe gegen Loos und Kölly.
Steier hat ein „reines Gewissen“ und wird nichts gegen eine Auslieferung durch den Landtag unternehmen. Loos ist „äußerst überrascht“ unter Verdacht geraten zu sein, denn in Illmitz seien nur „Kinder aus den drei Sprengelgemeinden“ zur Schule gegangen und auch Kölly beteuert, weder selbst Scheinanmeldungen vorgenommen noch sie veranlasst zu haben.
Der frühere ÖVP-Landesrat Werner Falb-Meixner war 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden und musste als Agrarlandesrat zurücktreten. Ihm wurde die Scheinanmeldung von vier ungarischen Schülern angelastet, um die Hauptschule Zurndorf vor dem Aus zu retten.
Seit 2008 gilt ein Gesetz, das die Auflassung von Hauptschulen regelt. „Die Landesregierung hat die Auflassung einer Hauptschule zu verfügen, wenn die Zahl der Schülerinnen oder Schüler am 1. Oktober des jeweiligen Unterrichtsjahres die Zahl 90 unterschreitet“, heißt es im § 47, 3 Pflichtschulgesetz.
Fast alle Hauptschulen sind jetzt Neue Mittelschulen ohne Schülerminimum.
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