Drei Jahre Haft für selbsternannten "Pädojäger"
Vielleicht muss man die Vorstellung vom beschaulichen Leben im Dorf revidieren: „Das war ein Kriegsgebiet“, schildert der aus dem Nordburgenland stammende Angeklagte die Zustände auf der Straße vor seinem Haus.
17 Monate lang hätten ihn junge Männer aus der Ortschaft und angrenzenden Gemeinden „terrorisiert“, beklagt der 62-jährige, mehrfach vorbestrafte Ausgleichszulagenbezieher, der Dienstagvormittag in Crocs und Trainingshose im Verhandlungssaal des Landesgerichts Eisenstadt sitzt.
Nach all den Provokationen habe sich die Wut seines Mandanten „entladen“, versucht Verteidiger Adalbert Hausmann eine Erklärung.
Was sich entlud, listet der Staatsanwalt auf: Dem Angeklagten werden schwere Körperverletzung (Schläge mit Schneestangen und Besen), Verleumdung, falsche Beweisaussage, gefährliche Drohung und der unbefugte Besitz einer verbotenen Waffe zur Last gelegt.
„Ich wollte nur meine Ruhe“, rechtfertigt sich der ledige, schnell aufbrausende Angeklagte vor dem Schöffengericht und bekennt sich „teilweise schuldig“.
Die als Zeugen geladenen jungen Männer sehen das ganz anders: „Ihm ist oft fad, er sucht Probleme“, sagt einer von ihnen. „Das kann Ihnen jeder in der Ortschaft bestätigen“, meint der hochgeschossene Jüngling zur Richterin. Dass sie den Angeklagten attackiert hätten, bestreiten alle Zeugen.
Babys vergewaltigt
Damit nicht genug, soll der gedrungene Mann laut Anklage von 2023 bis 2025 insgesamt 257 Bild- und 231 Videodateien besessen haben, auf denen Babys und Kleinkinder sexuell missbraucht werden.
Er sei „nicht pädophil“, vielmehr habe er aufzeigen wollen, wie leicht man an dieses Material komme, sieht sich der Angeklagte als „Pädojäger“. Dafür zahle er jetzt „die Rechnung“. Für eine als Zeugin geladene Chefinspektorin der Kriminalabteilung klingt das wenig plausibel.
Dass die unterschiedlichen Vorwürfe gegen den Angeklagten miteinander zu tun haben könnten, wird mit Fortdauer der Verhandlung immer deutlicher.
Die Richterin fragt die jungen Männer im Zeugenstand, ob sie den Angeklagten als „Pädo“ bezeichnet haben. „Das haben wir uns nur gedacht“, sagt einer. Und ein anderer erzählt, dass Leute „aus dem ganzen Burgenland“ zum Haus des Angeklagten gekommen seien und ihn aufgefordert hätten, herauszukommen.
Das Urteil: Drei Jahre unbedingt für den Angeklagten, dazu der Widerruf einer früheren bedingten Strafe von sechs Wochen und Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Nicht rechtskräftig.
Kommentare