Diebischer Pensionist war im Kurhotel aktiv

Diebischer Pensionist war im Kurhotel aktiv
Wiener verschaffte sich mit Zentralschlüssel Zugang zu anderen Zimmern. Neun Monate - nicht rechtskräftig.

Der 51-jährige Angeklagte, der sich vor Kurzem am Landesgericht Eisenstadt wegen Einbruchsdiebstahls verantworten musste, ist längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. 17 Vorstrafen hatte der Pensionist aus Wien in seinem Leben schon ausgefasst. Seit Anfang September konnte sich der Mann während seiner Zeit in U-Haft auf die nächste Verhandlung vorbereiten.

Der 51-Jährige war direkt vom Kuraufenthalt in Bad Tatzmannsdorf, Bezirk Oberwart, ins Justizzentrum Eisenstadt "übersiedelt".

Der Grund: Der Pensionist hat in dem Kurhotel nicht nur therapeutische Maßnahmen genossen, sondern sich auch Zutritt in etliche Zimmer von anderen Kurgästen bzw. des Personals verschafft. Neben einem Radio, Manikürset, Parfüms, einer roten Plastikschüssel sowie Keksen und Mineralwasserflaschen habe er auch Damenhygieneartikel und zwei Krankenschwesterkleider mitgehen lassen.

Geständig

Der Angeklagte zeigt sich im Wesentlichen geständig. "Die Damenartikel und die Schwesternkleider habe ich aber nicht genommen", behauptet der 51-Jährige vor Gericht. Auch den Diebstahl der roten Plastikschüssel und des Waschpulvers, das man in seinem Hotelzimmer gefunden hat, streitet er ab. Zutritt zu den Hotelzimmern habe er sich durch einen Zentralschlüssel verschafft, den er zuvor in dem Kurhotel gestohlen hatte. "Mein Mandant hat wenig Geld gehabt. Außer den gestohlenen Lebensmitteln, die er bereits verzehrt hatte, wurden alle Gegenstände wieder an die Besitzer zurückgegeben", sagt der Verteidiger.

Verurteilt

Richterin Karin Knöchl verurteilte den Wiener zu neun Monaten Freiheitsstrafe. Die hohe Anzahl an Vorstrafen sowie das professionelle Vorgehen des Angeklagten hätten sich erschwerend auf das Urteil ausgewirkt. Das Geständnis und der geringe Wert der Diebesbeute waren Milderungsgründe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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