Die Tücken des abgeschafften Pflege-Regresses
Der entscheidende Satz steht am Ende des drei Seiten langen Schreibens, das die Eisenstädterin Brigitte Larnhof in dieser Woche von der Sozialabteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erhalten hat: „Ein Anspruch auf Rückzahlung der von Ihnen beanspruchten Beträge ist weder aus dem Gesetz noch aus der bisher ergangenen Judikatur ableitbar“, heißt es da. Dass das von der Abteilungsleiterin unterzeichnete amtliche Schreiben mit dem Bedauern endet, „keine bessere Mitteilung machen zu können“, ist für Larnhof wohl kein Trost.
Denn es geht um viel Geld.
Wie berichtet, will Frau Larnhof vom unmittelbar zuständigen Magistrat Eisenstadt 12.433,70 Euro zurück – die städtische Behörde hat sie an die übergeordnete Dienststelle im Landhaus verwiesen.
Regress ade
Larnhof war nach dem Tod ihrer zuletzt im Eisenstädter Caritas-Pflegeheim Haus St. Martin betreuten Tante vom Magistrat zur Kasse gebeten worden. Als Erbin wurde sie zum Regress der Hilfeleistung an ihre Tante nach dem burgenländischen Sozialhilfegesetz verpflichtet. 17.833,70 Euro wurden ihr vorgeschrieben, Monat für Monat hat sie daraufhin brav 400 Euro abgestottert, insgesamt 12.433,70 Euro.
Diese Summe fordert sie nun zurück, denn per 1. Jänner 2018 wurde der Pflegeregress bundesweit abgeschafft und – noch wichtiger – vor etwa einem Monat hat der Verfassungsgerichtshof auch den Zugriff auf das Vermögen von Erben zur Abdeckung der Pflegekosten für „unzulässig“ erklärt. Das gilt laut Höchstgericht „selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor 1. Jänner 2018 ergangen ist“.
Auf eine Refundierung der geleisteten Regresszahlung wartet Brigitte Larnhof bisher aber vergeblich. Mit Verweis auf Erläuterungen des Sozialministeriums argumentiert das Land, dass „Ansprüche aufgrund des Pflegeregresses jedenfalls nach dem 1. Jänner 2018 als Naturalobligationen bestehen bleiben“. Vereinfacht gesagt heißt das, was schon bezahlt wurde, sei bei der Behörde weder einklag- noch von ihr rückzahlbar. Andererseits unterlässt es aber auch die Behörde, noch offene Ansprüche einzuklagen – im Fall von Larnhof sind das rund 5400 Euro.
Im Büro des zuständigen Landesrates Norbert Darabos (SPÖ) bedauert man, verweist aber auch auf die herrschende Gesetzeslage, die man nicht einfach ignorieren könne. In der Ziehung sei der Bund. Denn, so heißt es in der Mitteilung der Sozialabteilung an Larnhof: „Übergangsbestimmungen, die eine Rückzahlung bereits bezahlter Beträge vorsehen, gibt es nicht“ – die müsste der Nationalrat erlassen.
Larnhof will sich damit nicht zufriedengeben. Bevor sie weitere Schritte überlegt, will sie aber abwarten, was ihr Sozialabteilung und Sozialministerium antworten.
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