Fristlose Entlassung: Jetzt klagt die frühere Amtsleiterin
In Deutschkreutz klagt die entlassene Amtsleiterin Karin Steinwendter gegen ihre fristlose Entlassung – und macht politische Motive geltend.
Von Gernot Heigl
Mit einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Eisenstadt bekämpft die entlassene Amtsleiterin Karin Steinwendter aus Deutschkreutz ihren Rauswurf, der in einer Sitzung des Gemeinderates am 30. Oktober gefällt wurde.
„Völlig zu Unrecht“, so die 56-Jährige, die sich als politisches Opfer der zerstrittenen Ortsparteien sieht: „Ein purer Willkürakt.“
„Anfechtung empfohlen“
„Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewusst. Weder habe ich mich persönlich bereichert noch der Gemeinde einen Schaden zugefügt. Auch seitens der Gewerkschaft wurde mir versichert, dass die Entlassung nicht rechtens erfolgt ist. Deshalb hat man mir eine gerichtliche Anfechtung empfohlen“, so Karin Steinwendter. „Also habe ich meinen Anwalt ersucht, die notwendigen Schritte einzuleiten.“ Der Streitwert beträgt 30.000 Euro.
In der bereits eingebrachten Klage sind auch die erhobenen Vorwürfe der Gemeinde aufgelistet, die der ehemaligen Amtsleiterin postalisch übermittelt wurden. Im Brief von Bürgermeister Andreas Kacsits (ÖVP) mit der Zahl 010-3/2025 heißt es:
„Die Entlassung erfolgt … aufgrund schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen, insbesondere die Nichtanmeldung des Aushilfskochs sowie die grob fahrlässige Zurückhaltung zentraler Informationen im laufenden Konsolidierungsprozess, wodurch sich der Beschluss des Budgets 2025 monatelang verzögert hat.“ Kacsits schreibt weiters: „Der Gemeinderat hat mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Entlassung erfolgt fristlos, da eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unter Berücksichtigung der festgestellten Pflichtverletzungen nicht zumutbar ist.“
Keine Entlassungsgründe
Steinwendters Rechtsanwalt sieht das anders und erklärt, dass die Klägerin keinen Sachverhalt verwirklicht hat, der unter die im Burgenländischen Gemeindegesetz (§126, Abs. 2) genannten Entlassungsgründe fällt. Ergänzt wird diese Feststellung mit: „Die ungeachtet des Mangels des Vorliegens eines Entlassungsgrundes erklärte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses ist daher rechtsunwirksam; das Dienstverhältnis ist ungeachtet der rechtsunwirksamen Entlassung auch über den 6. November 2025, dem Tag der Übernahme dieses Schreibens, sohin nach wie vor aufrecht.“
Bürgermeister Andreas Kacsits bestätigte, dass die Klage eingetroffen ist. Ob die Gemeinde eine außergerichtliche Einigung suchen oder den Gerichtsweg beschreiten wird, kommentiert er nicht mit dem Hinweis auf das „laufende Verfahren“.
Was die Gemeinde aber bereits unternommen hat, ist die Veröffentlichung einer Stellenausschreibung für den Posten der Amtsleitung. Vermutlich zum Missfallen des Ortschefs. Denn Kacsits hatte, wie berichtet, in der Gemeinderatssitzung gegen die Entlassung von Steinwendter gestimmt und so zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht keine Gründe für eine „Fristlose“ vorhanden waren.
Ob er aufgrund dieser Abstimmungsniederlage, in der er sogar von seiner eigenen Partei mit 8:2 überstimmt wurde, Konsequenzen ziehen wird, beantwortet der Bürgermeister kryptisch: „Die Abstimmung war geheim, also kann ich nicht sagen, wer, wie abgestimmt hat.“
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