„Das ist völlig aus der Luft gegriffen“
Der U-Ausschuss „Neue Eisenstädter“ macht in dieser Woche Pause. Nicht näher bezeichnete „Insiderkreise“ bemühen sich nichtsdestotrotz um Blätterrauschen im Boulevard. Die Kronenzeitung berichtet am Mittwoch – bebildert mit einem halbseitigen Bild der SPÖ-Fraktion – von „zwielichtigen Geschäftspraktiken, die schlichtweg verboten sind“.
Das macht neugierig.
Der Sukkus des langen Artikels: Es stehe „der Verdacht im Raum, dass bei Ausschreibungsverfahren für Finanzierungskonditionen innerhalb der Wohnbaugesellschaft die Unterschrift einer Führungskraft gefälscht worden sein soll“ und zwar „auf Geheiß des Aufsichtsratsvorsitzenden“. Für den Mitarbeiter, der „den Missbrauch offenbar im Auftrag eines Vorgesetzten begangen hat, endete der Fall mit einer Diversion“.
Na bumm. Da will man mehr wissen. Der KURIER fragte beim Anwalt der „Neuen Eisenstädter“ (Nebau) nach, was er zu den schwerwiegenden Vorwürfen sagt.
„Die Darstellung des Sachverhalts ist völlig unrichtig“, sagt Johannes Wutzlhofer. In der Nebau habe es in den letzten zwei Jahrzehnten nur einen Sachverhalt mit strafrechtlichen Ermittlungen und einer Diversion gegeben.
Dach statt Finanzen
Dabei ging es 2023 um eine Ausschreibung für Dachdeckerarbeiten (nicht für Finanzierungskonditionen). Angebote wurden per Post abgegeben, eines kam per E-Mail. Der zuständige Mitarbeiter habe bei Öffnung die E-Mail „vergessen und erst nachträglich hinzugefügt und an die Bieter übermittelt“. Eine Vergabe des Auftrags habe nicht stattgefunden. Der Mitarbeiter habe den damaligen Nebau-Geschäftsführer über die nachträgliche Änderung informiert, woraufhin dieser „aufgrund der nachträglichen Änderung des Protokolls die Strafbehörden informierte, die die Sache mit einer Diversion erledigten“.
Den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden oder andere Aufsichtsräte habe der Mitarbeiter „nicht involviert, was auch jeder realistischen Abwicklung in einem Unternehmen widersprechen würde“, betont Anwalt Wutzlhofer. Die Darstellung, dass die Vergabe von Aufträgen in der Hand des Aufsichtsrates wäre, sei „unrichtig“ und der Vorwurf, ein Aufsichtsratsvorsitzender hätte einen Auftrag zum Missbrauch gegeben, „völlig aus der Luft gegriffen“.
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