Covid-Kontrollen an Grenze: Rekruten forderten keine Tests
Eigentlich wäre die Angelegenheit gar nicht aufgeflogen, wenn nicht einer der vier Angeklagten zufällig im Visier der Staatsanwaltschaft und Polizei gelandet wäre.
Weil seine Telefonnummer in einem anderen Fall auftauchte, wurde sein Handy von einem Sachverständigen untersucht. Dabei stieß man auf die Absprachen bezüglich der Einreise nach Österreich.
Existenzängste um Unternehmen
Ein Bosnier und ein Österreicher hätten den damaligen Grundwehrdiener gefragt, ob sie selbst und in einem anderen Fall auch der Vater eines Beschuldigten am Grenzübergang Kittsee ohne Covid-Überprüfung durchgewunken werden könnten.
Der in Wien wohnhafte Bosnier hatte laut eigenen Aussagen aufgrund der damals in Kraft gewesenen Quarantänepflicht für Ungeimpfte Existenzängste im Hinblick auf sein Taxiunternehmen.
Der dritte Angeklagte, der ebenfalls aus dem Ausland nach Wien einreisen wollte, habe sich und seine schwangere Frau noch per Antigen-Test geprüft, jedoch keinen PCR-Test durchgeführt.
Involviert war noch ein weiterer Grundwehrdiener, der vom ersten Angeklagten um Durchlass gebeten wurde. Er habe das Kennzeichen durchgesagt bekommen und sollte ihre Autos einreisen lassen.
"Freundschaftsdienste"
„Mir war aber wichtig, dass ich die Reisepässe kontrolliere. Ich habe dann auch ein schlechtes Gefühl bekommen und wollte das nicht mehr machen“, erklärte der zweite Grundwehrdiener vor Gericht.
Gegenleistungen seien bei keinem der Fälle im Spiel gewesen, es habe sich um „Freundschaftsdienste“ gehandelt. Laut dem ersten Angeklagten gebe es jedoch noch mindestens einen weiteren Fall, bei dem auch ein Vorgesetzter beteiligt gewesen sein soll.
Wachtmeister habe selbst in Gruppe gefragt
Ein Wachtmeister habe in einer Whatsapp-Gruppe mit insgesamt fünf Heereszügen Rekruten im Grenzeinsatz gebeten, seine Schwester ohne Covid-Test durchzulassen. Das sei laut Angeklagtem aber von den anderen Teilnehmern der Chatgruppe nicht vollzogen worden.
Der erste Angeklagte wurde zu fünf Monaten, die beiden Einreisenden zu sechs Monaten und der zweite Grundwehrdiener zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zwei Tage kann noch Einspruch erhoben werden. Alle Angeklagten haben sich laut Richterin Gabriele Nemeskeri „reumütig geständig“ gezeigt.
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