Corona-Maßnahmen im Burgenland: Das müssen Sie wissen

Corona-Maßnahmen im Burgenland: Das müssen Sie wissen
Krankenhäuser, Bezirkshauptmannschaft, Polizei, AMS. Viele Institutionen reduzieren die Zahl der persönlichen Kontakte.

Spitäler: Nicht dringliche Ambulanztermine werden verschoben

Die Burgenländischen Krankenanstalten (Krages) gaben Montagmittag bekannt, dass nicht dringliche Ambulanztermine verschoben werden. Nicht notwendige Kontakte zwischen Menschen sollen vermieden werden, heißt es in einer Aussendung.

Die Patienten werden über Terminabsagen von den Krankenhäusern telefonisch kontaktiert und informiert. Die Ambulanzen vereinbaren ab sofort keine neuen Termine mehr für den Zeitraum von vier Wochen. Auch alle nicht dringlichen radiologische Untersuchungen (MR, CT) sowie nicht akute Vorsorgeuntersuchungen wie beispielsweise Endoskopie werden bis auf weiteres abgesagt.

Die Maßnahmen gelten für alle fünf burgenländischen KH-Standorte (Eisenstadt, Oberwart, Oberpullendorf, Güssing, Kittsee). Bereits seit der Vorwoche läuft die Absage von planbaren, nicht akuten Operationen in allen burgenländischen Spitälern.

Weiterhin gilt auch die Vorsichtsmaßnahme: Besuche in Krankenhäusern sind bis auf weiteres nicht gestattet. Nur in berechtigten Ausnahmefällen dürfen Patientinnen und Patienten besucht werden. Das gilt für Besuche und Begleitung von Kindern, für maximal eine Begleitperson und Väter zur Geburt (danach keine Besuche und keine Besuche von Geschwisterkindern). Bedürftige Menschen dürfen durch eine Begleitperson bei notwendigen Ambulanzbesuchen betreut werden.Bei stationären Patientinnen und Patienten, die im Sterben liegen, werden die Angehörigen gesondert kontaktiert. Wer in die Ausnahmebestimmungen fällt und jemanden im Spital besuchen will, muss sich vor dem Besuch des Krankenhauses registrieren lassen. Die Verantwortlichen der burgenländischen Spitäler ersuchen, den Anweisungen der Portiere und des Ordnungspersonals Folge zu leisten.

Keine Führerscheinduplikate

Beim Verkehrsamt entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten.

Die Foto-Erfassung für die E-Card wird nur nach Terminvereinbarung durchgeführt.

AMS: Kontakt telefonisch oder via E-Mail

Beim  AMS-Burgenland rechnet ab Montag mit vielen Anfragen zur Kurzarbeit. Aber auch von steigenden Arbeitslosmeldungen werde ausgegangen.

Damit Kunden und Mitarbeiter auf einen persönlichen Kontakt verzichten können, bietet das AMS neben der Arbeitslosmeldung über eAMS-Konto jetzt auch die Meldung via Mail oder Telefon an.

Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer 050904140.

BH: Parteienverkehr nur in dringenden Fällen

Der Parteienverkehr im Amt der Burgenländischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften wird stark reduziert. Diese Maßnahme gelten bis auf Widerruf, heißt es am Sonntag vom Land. Davon ausgenommen ist nur Parteienverkehr in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung.

Die Erreichbarkeit des Amtes der Burgenländischen Landesregierung sowie der Bezirkshauptmannschaften per Telefon bzw. E-Mail ist weiterhin gewährleistet. Hingewiesen wird auch auf das Online-Angebot auf www.burgenland.at

Polizei: Eingeschränkter Parteienverkehr

Die Landespolizeidirektion Eisenstadt ersucht, "die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen".

Das Amtsgebäude in Eisenstadt, Neusiedler Straße 84 ist ab Montag bis auf Widerruf für den Parteienverkehr eingeschränkt geöffnet.

Ausnahmen gibt es nur für Personen, die im Besitz einer persönlichen Ladung sind, und bei absolut notwendigen Anträgen.

Kontaktadressen:

Strafamt: lpd-b-sva-strafamt@polizei.gv.at ; Telefonnummer 059133-10 6110 

Führerscheinstelle / Zulassungsstelle: lpd-b-sva-verkehrsamt@polizei.gv.at ; Telefonnummer 059133-10 6666

Vereins-, Versammlungswesen: lpd-b-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at ; Telefonnummer 059133-10 6667

Waffenwesen / Strafregister: lpd-b-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at ; Telefonnummer 059133-10 6667

E-Card Fotoerfassung: Telefonnummer 059133-10 2666

Hotline für Arbeitsrechtsfragen

ÖGB und Arbeiterkammer haben wegen des Coronavirus eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Erreichbar unter 0800 22 12 00 80.

Die Hotline beantwortet von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr alle aktuellen Fragen, die sich derzeit für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Coronavirus-Situation stellen. Online werden Fragen auf Job und Coronavirus beantwortet.

 

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